Streu- und Grasnutzung im Wald
Leistungsbeschreibung
Streu- und Grasnutzungen sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.
Verfahrensablauf
Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.
Die Gründe der Streu- und Grasnutzung, die eine Ausnahme rechtfertigen können, sind im Antrag mit aufzuführen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lage der Fläche, Flächengröße, Eigentümer, Zeitraum der Nutzung, Begründung der Maßnahme
- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist
Welche Gebühren fallen an?
65 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
Rechtsgrundlage
§ 12 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt