Streu- und Grasnutzung im Wald

Leistungsbeschreibung

Streu- und Grasnutzungen sind verboten. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung.

Verfahrensablauf

Eine Beteiligung der unteren Naturschutzbehörde im Genehmigungsverfahren ist erforderlich.

Die Gründe der Streu- und Grasnutzung, die eine Ausnahme rechtfertigen können, sind im Antrag mit aufzuführen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

- formloser Antrag mit Lage der Fläche, Flächengröße, Eigentümer, Zeitraum der Nutzung, Begründung der Maßnahme

- schriftliche Zustimmung, wenn der Antragsteller nicht der Waldbesitzer ist

Welche Gebühren fallen an?

65 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).

Rechtsgrundlage

§ 12 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt

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