Voraussetzung für den Erwerb eines Jagdscheins ist das erfolgreiche Ablegen einer Jägerprüfung. Der Termin für die Abnahme der Jägerprüfung wird öffentlich bekannt gemacht, u.a. im Amtsblatt des Landkreises Wittenberg.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist bei den Mitarbeitern der unteren Jagdbehörde erhältlich und muss fristgemäß bei der unteren Jagdbehörde vorliegen.
Die Jägerprüfung besteht aus folgenden Teilen:
Bei der schriftlichen Prüfung werden in einem von der Prüfungskommission erarbeiteten Fragebogen Fragen für jedes der sechs folgenden Prüfungsfächer gestellt, welche die Prüflinge unter Aufsicht zu beantworten haben:
Vorbereitungslehrgänge können bei Jagdschulen absolviert werden. Der Besuch wird für eine erfolgreiche Jägerprüfung empfohlen!
Die Zulassung zur Jägerprüfung setzt voraus, dass der Prüfling
Sprechzeiten der Fachdienste:
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 bis 17:00 Uhr
Di 08:30 bis 17:00 Uhr
Mi 08:30 bis 14:00 Uhr
Do 08:30 bis 18:00 Uhr
Fr 08:30 bis 14:00 Uhr
Viele Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool: