Kreisausbildung
Leistungsbeschreibung
Kreisausbildung für Angehörige der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes im Landkreis Wittenberg
Verfahrensablauf
Die Anmeldung zu den Lehrgangsveranstaltungen erfolgt durch die Stadtwehrleiter der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Wittenberg oder durch sonstige Beauftragte der Städte als Träger des Brandschutzes.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einem Lehrgang finden Sie im aktuellen Lehrgangsplan.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Anmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Die Lehrgänge sind für die Angehörigen der Feuerwehren und Organisationen des Brand- und Katastrophenschutzes kostenfrei.
Reisekosten und / oder Verdienstausfall könne bei der zuständigen kreisangehörigen Stadt beantragt werden.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldeschluss für Lehrgänge ist in der Regel 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn.
Termine für das Belastungstraining in der Atemschutzübungsanlage können bis eine Woche vor Ausbildungsbeginn gebucht werden.
Bearbeitungsdauer
Eine Einladung zu den Lehrgängen wird 3-4 Wochen vor Lehrgangsbeginn an die Lehrgangsteilnehmer versandt.
Rechtsgrundlage
Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetzt des Landes Sachsen-Anhalt (BrSchG)