Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Leistungsbeschreibung
Tageseinrichtungen sind eigenständige sozialpädagogisch orientierte Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in denen sich Kinder bis zum Schuleintritt oder schulpflichtige Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und kombinierte Formen). Tagespflege ist erlaubnispflichtig und beinhaltet die Betreuung und Förderung von Kindern durch eine Tagespflegeperson in deren Haushalt.
- Erteilung von Betriebserlaubnissen sowie Wahrnehmung der Fachaufsicht über die Kindertageseinrichtungen;
- Förderung von Kindern durch Übernahme von Kostenbeiträgen für sozial schwache Familien;
- Abschluss von Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsvereinbarungen (LEQ) nach § 11 ab KiFöG;
- Prüfung und formale Zustimmung zur Festlegung der Kostenbeiträge durch die Gemeinde (Kostenbeitragssatzung);
- Bildung einer Kreiselternvertretung; Kinderbetreuungsinvestition für unter 6-Jährige, Förderung pädagogischer Fachkräfte § 23 KiFÖG
Leistungsumfang
- Tageseinrichtungen
- Tagespflege
- Fachaufsicht
- LEQ - Vereinbarungen