Öffentliche Veranstaltungen im Wald
Leistungsbeschreibung
Öffentliche Veranstaltungen im Wald außerhalb von Wegen und Plätzen bedürfen der Genehmigung.
Verfahrensablauf
Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn:
1. bei Abwägung die Interessen der Antragstellenden diejenigen der Grundbesitzer überwiegen,
2. die Antragstellenden gewährleisten, dass sie den Grundbesitzern entstehende Nachteile ausgleichen, und
3. öffentliche Interessen nicht entgegenstehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- formloser Antrag mit Lage der Veranstaltung, Beginn, Dauer und Zweck der Veranstaltung und Zustimmung der Eigentümer
Welche Gebühren fallen an?
Rahmengebühr von 48 € bis 300 € gemäß Allgemeiner Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA).
Rechtsgrundlage
§ 26 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt