ÖSPV-Aufgabenträger
Leistungsbeschreibung
Nach § 4 Absatz 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt ist der Landkreis Wittenberg Träger des Öffentlichen Straßenpersonennahverkehrs (ÖSPV) im Kreisgebiet und trägt für diesen die Finanzverantwortung. Die verkehrspolitischen Grundsätze und Ziele werden im Nahverkehrsplan des Landkreises Wittenberg festgelegt.