Jagdschein für Ausländer
Leistungsbeschreibung
Bei der Erteilung/Verlängerung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten besondere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der letzte Jagdschein
- Nachweis Jagdhaftpflichtversicherung (Deckung mind. 500 TEUR für Personenschäden und 50 TEUR für Sachschäden)
- Nachweis über jagdliche Erfahrung im Ausland
- europäischer Feuerwaffenpass Erklärung über die Zuverlässigkeit
- Eignung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG
- Einladung zur Jagd oder Jagderlaubnisschein
- 2 aktuelle Lichtbilder