Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Der Denkmalreichtum in Mitteldeutschland und insbesondere in Sachsen-Anhalt ist überdurchschnittlich. Über 60.000 Kulturdenkmale sowie einzigartige Kulturlandschaften prägen die Region. Die Denkmale aus den verschiedensten Epochen sind kulturtouristisch von höchster Bedeutung und gehören zu Sachsen-Anhalts Sehenswürdigkeiten. Wichtige historische Kulturgüter sind in den letzten Jahren als Weltkulturerbe der Menschheit anerkannt und unter den Schutz der UNESCO gestellt worden.
Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Genehmigung gemäß § 14 (1) Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt mit Anlagen 1 und 2
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für das Haushaltsjahr
- Ausfüllhinweise zum Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Genehmigung gemäß § 14 Abs. 1 bis 4 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmSchG LSA) i. V. m. Denkmalantragsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (DenkmAVO LSA)
- Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10g Einkommenssteuergesetz (EStG)
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Erhaltung, Pflege und Erschließung von Kulturdenkmalen für die Haushaltsjahre