Tierveranstaltung-Genehmigung | Veranstaltung mit Tieren
Leistungsbeschreibung
Veranstaltungen mit Tieren sind dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.
Veranstaltungen mit Tieren sind beispielsweise: Ausstellungen (Geflügel, Kaninchen, Hunde, Katzen...), Tierbörsen, sportliche Wettkämpfe (Hundesport, Pferdesport, Hähnekrähen...), Zuchtschauen (Geflügel, Hunde, Pferde...) etc.
Die auszustellende Genehmigung kann nach dem Tierseuchenrecht mit Auflagen verbunden werden.
Gewerbliche Ausstellungen wie Börsen u. ä. benötigen zusätzlich eine tierschutzrechtliche Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz.
Verfahrensablauf
Anzeige der geplanten Tierveranstaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz - Prüfung und Genehmigung gemäß aktueller Tierseuchenlage - evtl. werden mit der Genehmigung tierseuchenrechtliche Auflagen erteilt
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nennung des Veranstalters,
- Angabe des Veranstaltungsdatums und -ortes
- Angaben zu den Tieren und Tierarten
- Herkunft der Tiere muss bekannt sein und sie müssen - soweit vorgeschrieben - gekennzeichnet sein
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Anzeige der geplanten Veranstaltung mind. 4 Wochen vor dem geplanten Veranstaltungsdatum
Anträge / Formulare
Die Anzeige einer Tierschutzbeschwerde kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgen.