Gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren - Erlaubnis nach §11 TierSchG
Leistungsbeschreibung
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Zur-Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren benötigen Sie eine Erlaubnis. Hierunter fallen insbesondere auch das Betreiben von Reit- und Fahrbetrieben, die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte oder die gewerbsmäßige Zucht von Hunden, Katzen oder anderen Wirbeltieren.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zur Art und Anzahl der gehaltenen, gezüchteten oder genutzten Tiere sowie den Umfang der geplanten Tätigkeit. Angaben zur Haltungsart und Haltungsform.
Führungszeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und variieren je nach Umfang der notwendigen Prüfung vor Erteilung der Erlaubnis.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Haltung, Zucht, Nutzung oder Handel muss vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Rechtsgrundlage
§ 11 Tierschutzgesetz