Gewerbsmäßige Bekämpfung von Schädlingen - Erlaubnis nach §11 TierSchG

Leistungsbeschreibung

Für die gewerbsmäßige Bekämpfung von Schädlingen benötigen Sie nach dem Tierschutzgesetz eine Erlaubnis.

Voraussetzungen

Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet. Dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:

  • die Art der betroffenen Tiere,
  • die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
  • die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.

Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt und variieren je nach Umfang der notwendigen Prüfung vor Erteilung der Erlaubnis.

Rechtsgrundlage

§ 11 Tierschutzgesetz

Formulare
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