Tierschutz - Beschwerde bei Verdacht auf nicht artgerechte Haltung
Leistungsbeschreibung
Gemäß dem Tierschutzgesetz sind Halter von Tieren dazu verpflichtet, das sich in ihrer Obhut befindliche Tier tierschutz- und artgerecht zu halten, zu pflegen und zu versorgen.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass ein Tier nicht nach den Grundsätzen des Tierschutzgesetzes gehalten wird, melden Sie dieses bitte an den Fachdienst Veterinärwesen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Angaben zum Tierhalter (Name und Anschrift des Tierhalters bzw. Standort der Tierhaltung)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Anträge / Formulare
Die Anzeige einer Tierschutzbeschwerde kann persönlich, telefonisch oder schriftlich (formlos) erfolgen.