Forstsaatgut
Leistungsbeschreibung
Entgegennahme der Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut und Ausstellung von Stammzertifikaten.
Verfahrensablauf
Forstliches Vermehrungsgut darf nur nach vorheriger, rechtzeitiger Anmeldung bei der zuständigen Landesstelle geerntet werden. Die Anzeige über die Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut erfolgt über das digitale Erntezulassungsregister oder direkt bei der unteren Forstbehörde.
Rechtsgrundlage
§§ 7 und 8 Forstvermehrungsgutgesetz