Wer die Jagd ausüben will, muss eine Jagdprüfung ablegen und einen Jagdschein erwerben.
Der Jagdschein allein berechtigt aber nicht zur Jagdausübung. Denn neben dem Jagdschein ist eine privatrechtliche Erlaubnis zur Jagdausübung in einem Jagdbezirk erforderlich. Diese erhält man in der Regel durch einen Jagdpachtvertrag oder einen Jagderlaubnisschein.
Für die Ausstellung eines Jagdscheines werden Gebühren erhoben. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die zuständige Jagdbehörde.
Bei der Erteilung von Jagdscheinen, die von ausländischen Mitbürgern genutzt werden sollen, gelten weitere Anforderungen, über die die Jagdbehörde im Einzelfall Auskunft gibt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Sprechzeiten der Fachdienste:
Information des Landkreises Wittenberg:
Mo 08:30 bis 17:00 Uhr
Di 08:30 bis 17:00 Uhr
Mi 08:30 bis 14:00 Uhr
Do 08:30 bis 18:00 Uhr
Fr 08:30 bis 14:00 Uhr
FrauArianeDotzauer
Viele Antragsformulare finden Sie in unserem Formularpool: