Jede Person darf oberirdische Gewässer zum Baden, zum Tränken von Vieh, zum Tauchsport und zum Befahren von kleinen Booten ohne Eigenantrieb benutzen. Diese Benutzung der oberirdischen Gewässer wird als Gemeingebrauch bezeichnet.
Das Befahren mit Booten, die durch Motorkraft angetrieben werden, fällt nicht unter die Definition des Gemeingebrauchs.
Das Befahren von Gewässern mit Motorbooten z. Bsp. zum Zwecke des Angelns, ist beim Landkreis Wittenberg, untere Wasserbehörde zu beantragen.
Liane Besser
Tel.: 03491 479-892
Fax: 03491 479-869
liane.besser@landkreis-wittenberg.de
- vollständige Adresse des Antragstellers
- Telefonnummer
- Bootstyp
- Motortyp
- Fischereischein, wenn die Nutzung für Angelzwecke erfolgen soll
- Dauer der geplanten Benutzung (die Genehmigung erfolgt für max. 10 Jahre)
Für dn Antrag können sie das unten stehende Formular benutzen.
Gebührenrahmen von 65 € bis 1.250 €
§ 25 Wasserhaushaltsgesetz
§ 29 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt
Abteilungsleiter Herr Gerald Redlich
FrauLianeBesser