Festsetzung des Wasserschutzgebietes Fläming
Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld führte gem. § 73 Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt das förmliche Verfahren zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming. Von diesem Wasserschutzgebiet sind auch Flächen des Landkreises Wittenberg betroffen.
Gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Wittenberg wird die Verordnung zur Neufestsetzung des Trinkwasserschutzgebietes Fläming vom 31.01.2023 auf der Internetseite des Landkreises Wittenberg veröffentlicht.
Die Verordnung mit ihren Schutzbestimmungen, die topografischen Karten sowie die Auflistung der betroffenen Flurstücke sind hier abrufbar.