Schulentwicklungsplanung

Gemäß § 22 Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) stellen die Landkreise und kreisfreien Städte Schulentwicklungspläne im Benehmen mit der Schulbehörde und den kreisangehörigen Gemeinden unter Mitwirkung ihrer Kreiseltern- und Kreisschülerräte auf. Sie sollen die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen und leistungsfähigen Bildungsangebotes im Lande und den Planungsrahmen für einen auch langfristig zweckentsprechenden Schulbau schaffen.

Die Schulentwicklungspläne werden durch Kreistags- oder Stadtratsbeschluss festgestellt und sind mindestens alle 5 Jahre zu überprüfen und fortzuschreiben.

Am 16.12.2013 wurde der mittelfristige Schulentwicklungsplan Teil A - Allgemeinbildende Schulen des Landkreises Wittenberg - für die Schuljahre 2014/2015 bis 2018/2019 durch den Kreistag beschlossen. Entsprechend dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen soll der Schulentwicklungsplan für den Landkreis Wittenberg von folgenden Zielvorstellungen je Schulform ausgehen:

  • Vorhaltung einer regional ausgewogenen und bedarfsgerechten Schullandschaft (stadtübergreifende Schulentwicklungsplanung)
  • Sicherung der Zweizügigkeit an allen Sekundarschulen im Landkreis Wittenberg
  • Vermeidung von Qualitätsverlusten in der Bildungsarbeit und den Bildungsangeboten jeder Schule
  • Vermeidung von Trennungen der 4. Klassen beim Wechsel in eine weiterführende allgemeinbildende Schule
  • Vorhaltung mindestens einer Förderschule im Landkreis Wittenbergmit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Lernen“
  • Sicherung von satzungsgemäßen Schülerbeförderungszeiten
  •  Vorhaltung einer ausgewogenen Gymnasiallandschaft unter Berücksichtigung der vorhandenen räumlichen Kapazitäten

Der Schulentwicklungsplan Teil B – Berufsbildende Schulen des Landkreises Wittenberg – wurde am 30.11.2015 für den Planungszeitraum 2016/2017 bis 2020/2021 durch den Kreistag beschlossen. Im berufsbildenden Schulwesen ist es das Ziel, ein differenziertes und auswahlfähiges Angebot regional erreichbar vorzuhalten und flexibel auf Bedarfe reagieren zu können.