Regionaler Arbeitskreis (RAK)

  Förderleiste Sachsen-Anhalt und Europäische Union

Der RAK ist das zentrale Gremium der regionalisierten Arbeitsmarktpolitik des Landkreises Wittenberg auf der Grundlage der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt, kurz „REGIO AKTIV“(aktuelle Fassung der Richtlinie).

Für die Durchführung von Projekten in den Förderbereichen ist es gemäß der Richtlinie erforderlich, einen Regionalen Arbeitskreis einzurichten. Angesichts des demografischen Wandels und der Entwicklung am Arbeitsmarkt sind die Fachkräftesicherung und das Vermeiden der weiteren Verstetigung von Arbeitslosigkeit durch das Ausschöpfen aller Ressourcen Ziel der Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung. Die Einbeziehung regionaler Kompetenzen und Verantwortung für Förderentscheidungen, die Förderung der Chancengleichheit, die Vermeidung von Diskriminierung sowie die Nachhaltigkeit der Förderungen sind wichtige Aspekte.

Nützlicher Nebeneffekt ist die Erhöhung der Kaufkraft im Landkreis, die Verringerung der Arbeitslosenquote, der Aufbau individueller Lebensperspektiven sowie die verbesserte Zusammenarbeit mit den Netzwerken der Region.

Zu den Aufgaben des Regionalen Arbeitskreises gehören unter anderem:

  • Analyse und Bewertung des regionalen Arbeitsmarktes sowie die Ableitung von Handlungsschwerpunkten,
  • Erarbeitung von Schwerpunktthemen des regionalen Arbeitsmarktes unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung,
  • Bedarfsermittlung für den Bereich der Förderung,
  • Vorbereitung und Organisation von Auswahlverfahren,
  • Bewertung regionaler Projektanträge und Erstellung einer Vorschlagsliste,
  • Begleitung und Erfolgskontrolle für die ausgewählten Projekte,
  • Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Jugendberufsagentur, sofern die Handlungsfelder Übergang Schule-Beruf und Ausbildungsmarkt betroffen sind,
  • Unterstützung der Netzwerkentwicklung in der Region sowie
  • Öffentlichkeitsarbeit

Der Regionale Arbeitskreis wählt auf der Grundlage der Förderrichtlinie und des regionalen Förderbudgets aus den eingereichten Projektvorschlägen die zu fördernden Projekte aus.

Der RAK setzt sich aus folgenden Personen bzw. einem/einer Vertreter/-in folgender Organisationen zusammen:

  • Landrat des Landkreises Wittenberg
  • Vorsitzende/der der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt Ost,
  • Geschäftsführer/in Jobcenter Landkreis Wittenberg
  • Vertreter/in der Industrie- und Handelskammer - Geschäftsstelle Dessau,
  • Kreishandwerksmeister der Kreishandwerkerschaft Landkreis Wittenberg,
  • Vertreter/in Kreiskinder- und Jugendring Wittenberg e.V.
  • Vertreter/in Liga der Freien Wohlfahrtspflege Landkreis Wittenberg,
  • Vorsitzende Jugendhilfeausschuss Landkreis Wittenberg,
  • Vorsitzender des Kreisverbandes des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt,
  • Kreisvorsitzender des Bauernverbandes Wittenberg e.V.
  • Regionsgeschäftsführer Deutscher Gewerkschaftsbund Region Halle-Dessau,
  • Integrationskoordinator/in Landkreis Wittenberg,
  • Gleichstellungsbeauftragte/er Landkreis Wittenberg,
  • Fachdienstleiter/in Fachdienst Jugend und Bildung Landkreis Wittenberg,
  • Fachdienstleiter/in Fachdienst Soziales Landkreis Wittenberg
  • Fachdienstleiter/in Fachdienst Raumordnung Regionalentwicklung Landkreis Wittenberg

Die Mitglieder des Regionalen Arbeitskreises werden durch den Landrat des Landreises Wittenberg berufen und ggf. abberufen.

Die Arbeit des Regionalen Arbeitskreises des Landkreises Wittenberg wird durch eine Geschäftsstelle organisiert und koordiniert. Die Geschäftsstelle ist Teil der Landkreisverwaltung und dem Fachdienst Raumordnung, Regionalentwicklung angegliedert. Für Fragen und Informationen stehen Ihnen die Kollegen der Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises gern zur Verfügung.

Frau Annett Engler-Hoffmann
Leiterin der Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises
Tel.: 03491 806-2700
Mail: geschaeftsstelle.rak@landkreis-wittenberg.de

Frau Marit Rettel
Regionalkoordinatorin REGIO AKTIV  
Tel.: 03491 806-2702
Mail: geschaeftsstelle.rak@landkreis-wittenberg.de

Frau Doreen Busse
Projektassistentin des Regionalen Arbeitskreises
Tel.: 03491 806-2701
Mail: geschaeftsstelle.rak@landkreis-wittenberg.de


Regionale Koordination

Das Programm „Regionale Koordination“ wird in Trägerschaft des Landkreises Wittenberg bereits seit dem 01.07.2015 erfolgreich umgesetzt.

Seit dem 1. April 2023 ist die neue Richtlinie „REGIO AKTIV“ in Kraft getreten. Demnach erfolgt die Umsetzung gemäß RdErl. des MS vom 28. März 2023 Projekte für vorgeschriebene Förderbereiche zur Regionalisierung der Arbeitsmarktförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt .(aktuelle Fassung der Richtlinie)

Ein Förderbereich ist die Regionale Koordination.

Die Regionale Koordination ist das Bindeglied zwischen den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen der Richtlinie REGIO AKTIV und den regionalen Akteuren in den Gebietskörperschaften. Ziel ist die wirksame Verbesserung der Effektivität und Effizienz der Maßnahmen aus den einzelnen Förderbereichen.

Die Schwerpunkte des regionalen Arbeitsmarktes zu analysieren und zu bewerten und daraus Handlungsschwerpunkte unter Berücksichtigung der Beschäftigungswirkung und der vorhandenen Potentiale abzuleiten, zählt zu den Aufgaben der Koordination.

Sie ist in der Geschäftsstelle des RAK etabliert und in die Struktur der Kommunalverwaltung eingebunden. Die Regionale Koordination soll den RAK organisatorisch und inhaltlich unterstützen

Dabei verfolgt die Richtlinie REGIO AKTIV zwei wesentliche Ziele:

Die Unterstützung armutsgefährdeter und am Arbeitsmarkt benachteiligter Personengruppen mit dem Ziel der Integration in den regulären Arbeitsmarkt: Für die Verbesserung der individuellenVoraussetzungen zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit, erfahren mit dieser Richtlinie besonders benachteiligte Personengruppen Unterstützung durch intensive individuelle und familienbezogene Begleitung. Dies dient auch der Senkung des Risikos von Kinderarmut.

Die Verbesserung des Übergangs Schule-Beruf: Um junge Menschen im Übergang von Schule zu Ausbildung zu begleiten, sollen mit dieser Richtlinie die Orientierungs- und Beratungsangebote für junge Menschen verbessert, junge Menschen am Übergang zwischen Schule und Beruf bei der Suche eines passenden Berufes unterstützt und bis zum Berufsabschluss begleitet werden.