Öffentliche Bekanntmachungen zum Coronavirus

30.11.2022: Allgemeinverfügung Nr. 7/2022

Der Landkreis Wittenberg, vertreten durch den Landrat, erlässt zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 gemäß §§ 25, 28, 29, 30, 31 Infektionsschutzgesetz (ISfG) die Allgemeinverfügung Nr. 7/2022.

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Amtliche Informationen der Landesregierung

Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wird um weitere vier Wochen – bis zum 20. August 2022 – verlängert. Damit bleiben die bisher geltenden Schutzmaßnahmen der 17. Eindämmungsverordnung weiter bestehen.

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03.12.2021: Vollzug des § 28b Abs. 2 und 3 des Infektionsschutzgesetzes

In Ergänzung des Erlasses vom 26.11.2021 werden die Landkreise und kreisfreien Städte als zuständige Behörden für den Vollzug des § 28b Abs. 1 bis 3 des Infektionsschutzgesetzes (lfSG) über nachfolgende Auslegungshinweise des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) informiert. Es gilt insbesondere, die folgenden Ausführungen beim Vollzug des § 28b Abs. 2 und 3 IfSG zu beachten.

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