Öffentliche Bekanntmachung - Aufhebung Beantragung Testzentren
Mit der Änderung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) am 11.01.2023 wurde der Anspruch auf kostenlose Testung bis einschließlich zum 28. Februar 2023 gewährt. Seitdem bestehen keine Ansprüche mehr auf kostenlose COVID-19-Testungen.
Vor diesem Hintergrund des Auslaufens der kostenlosen Bürgertestung werden alle Beauftragungen zur Erbringung der Leistung nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 der TestV vom Landkreis Wittenberg beendet.
Mit der TestV wurde zudem bis 31.12.2023 sichergestellt, dass jeder Leistungserbringer, die bis einschließlich 28. Februar 2023 rechtmäßig erbrachten Leistungen über die KVSA – Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt abrechnen kann. Bei Fragen zu Abwicklungs- und Abrechnungsgründen wenden Sie sich bitte an die KVSA.
Sollte die Bundesregierung neue gesetzliche Regelungen treffen zur Testung auf das Coronavirus und Verantwortlichkeiten festlegen, wird der Landkreis Wittenberg in gleicherweise wie bisher mit der Beauftragung von Testzentren (mittels Vereinbarung und Beauftragungsurkunde) verfahren. Sie werden dann über die Website des Landkreises Wittenberg darüber informiert.