Entlastungen: Rückwirkender staatlicher Zuschuss für Haushalte mit Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen geplant

Am 16. Dezember 2022 hat auch der Bundesrat (nach dem Bundestag am 15.12.2022) den Energiepreisbremsen für Strom, Gas und Wärme zugestimmt. Die Preisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas werden offiziell erst im März eingeführt, sie werden aber rückwirkend für die Monate Januar und Februar gelten. Die Auszahlungen bzw. Verrechnungen des Geldes erfolgen automatisch über die Versorger.

Anders ist es bei Haushalten (Verbrauchern), die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen und sich jährlich beliefern lassen. Diese sollen auf Antrag mit einem Zuschuss* mit bis zu 2.000 Euro entlastet werden. Wie die Anträge aussehen, wo und wann sie zu stellen sind, ist bisher noch nicht bekannt. Sicher ist, dass der Bund die finanziellen Mittel den Bundesländern zur Verfügung stellt.

Wir bitten daher von Nachfragen beim Landkreis Wittenberg (Sozialamt) abzusehen. Wir informieren Sie über die Antragsstellung sobald nähere Informationen bekannt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesregierung.

* Zuschusshöhe ist an bestimmte Bedingungen gebunden.