Energie-Härtefallhilfe Sachsen-Anhalt 2023 und Kulturfonds Energie: Antragsverfahren sind gestartet

Das Land Sachsen-Anhalt startete am 29.03.2023 mit der Umsetzung der Energie-Härtefallhilfe für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Existenz durch die Energiekostensteigerungen 2022 gefährdet ist und die aufgrund von besonderen Fallkonstellationen unter den bestehenden Hilfsprogrammen des Bundes und der Länder nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt sind.

Die Abwicklung und Antragstellung für Unternehmen mit Hauptsitz und Verbrauchsstelle in Sachsen-Anhalt erfolgt bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Alle Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie hier.

Zeitgleich ging auch das Kulturfonds Energie an den Start.

Steigende Energiepreise gefährden den Erhalt von Kulturangeboten wie beispielsweise Kinos, Theatern, Konzerten, Museen, Bibliotheken und Archiven. Aus diesem Grund haben Bund und Länder den Kulturfonds Energie des Bundes entwickelt.
Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten.

Die Abwicklung und Antragstellung für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende erfolgt über die Webseite www.kulturfonds-energie.de . Alle Voraussetzungen und weitere Informationen erhalten Sie hier.