Bekanntmachung der unteren Wasserbehörde

Verzicht auf Umweltverträglichkeitsprüfung für die Grundwasserentnahmen der Glücksburg Agrar e.G.

Die untere Wasserbehörde hat festgesetllt, dass für die beantragte Entnahme von Grundwasser der Glücksburg Agrar e.G. keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss. Die vollständige Bekanntmachung können Sie hier einsehen.