ALFF ruft zur Einreichung von Förderanträgen auf

Das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Anhalt informiert, dass im Bereich „Dorferneuerung und Dorfentwicklung“ und dort in den Teilmaßnahmen „Dorfentwicklung“ (Förderprogramm 6314) und „Ländliche touristische Infrastruktur“ (Förderprogramm 6315) voraussichtlich noch im 1. Halbjahr des Jahres 2019 ein Aufruf zur Einreichung von Förderanträgen beginnen wird. Grundlage der erhältlichen Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der regionalen ländlichen Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt in der  EU-Förderperiode  2014  bis  2020 (Richtlinien  RELE  2014-2020) vom 01.11.2017.

Gefördert werden im Programm „Dorfentwicklung“ Infrastrukturvorhaben, Gemeinschaftseinrichtungen, Mehrfunktionshäuser, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen und die Umnutzung von Bausubstanz sowie im Programm „Ländliche touristische Infrastruktur“ der Neu-, Um- und Ausbau von touristischen Dienstleistungseinrichtungen und Infrastrukturen.

Die Antrags- und weiteren Verfahrensdokumente können bei ELAISA auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE) mit der Verlinkung der URL www.elaisa.sachsen-anhalt.de  (dann im Feld „Investitionsförderung inklusive Dürrehilfen ländlicher Raum, Formulare/Informationen“ anklicken) eingesehen, heruntergeladen und bearbeitet werden. Ausgefüllte Antragsunterlagen nimmt das ALFF Anhalt bereits jetzt entgegen.

Eine Förderung der Vorhaben in den benannten Förderprogrammen ist nur dann möglich, wenn mit der Umsetzung der Vorhaben nicht vor Zugang eines Bewilligungsbescheides beim Antragsteller begonnen worden ist.

Bei Fragen stehen Frau Martens (0340 6506-423) und Herr Lange (0340 6506-421) vom ALFF Anhalt zur Verfügung.