Abfallgebührenbescheide 2019
Am 15.03.2019 werden die Abfallgebührenbescheide mit der Abrechnung für 2018 und der Festsetzung für 2019 versandt. Ab diesem Veranlagungsjahr gibt es nur einen Zahltermin, den 15.04.2019. Sollte auf Ihrem Bescheid unter „bisher fällig“ ein Minusbetrag ausgewiesen sein, handelt es sich um ein Guthaben welches vom Einzahlungsbetrag abgesetzt werden kann. Änderungsanträge die bis zum 31.01.2019 eingereicht wurden, sind bereits eingearbeitet. Für später eingereichte Anträge werden ab 18.03.2019 Änderungsbescheide verschickt. Bitte beachten Sie, dass für Ermäßigungsanträge ein Abwesenheitsnachweis aus 2019 erforderlich ist. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie sich bei Änderungen wie Umzug oder Wegzug bitte zeitnah bei der Abteilung Abfallwirtschaft melden. Auch bei Sterbefällen ist es erforderlich, dass sich die Hinterbliebenen bzw. Betreuer oder Beauftragten mit unseren Mitarbeiterinnen in Verbindung setzen, um unter anderem den Verbleib der Behälter zu klären. Die entsprechenden Rufnummern stehen auf Ihrem Gebührenbescheid. Bei der Nutzung von Vordrucken möchten wir Sie bitten, diese vollständig auszufüllen und für eventuelle Rückfragen auch eine Telefonnummer anzugeben.