Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Landkreis Wittenberg – 15.02.2023

Nach dem Auffinden einer verhaltensauffälligen Wildgans im Elbabschnitt 210 bei Wittenberg, in Höhe Luthersbrunnen, am 07.02.2023 ist auch im Landkreis Wittenberg die Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen worden. Das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal konnte am 09.02.2023 das Virus der Geflügelpest bei der eingesandten Wildgans nachweisen und das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte diesen Befund am 15.02.2023. Es wurde Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Im Land Sachsen-Anhalt wurde im letzten Vierteljahr die Geflügelpest („Vogelgrippe“) bei einem Wildvogel im Altmarkkreis Salzwedel sowie in fünf Nutzgeflügelhaltungen im Landkreis Börde, im Burgenlandkreis, in der Stadt Halle (Saale) und im Salzlandkreis nachgewiesen.

Laut Risikoeinschätzung des FLI vom 08.02.2023 wird das Risiko der Aus- und Weiterverbreitung der HPAI-H5-Viren in Wasservogelpopulationen im Zusammenhang mit den hohen Dichten des Wasservogelbesatzes an Sammelplätzen innerhalb Deutschlands als hoch eingestuft. Das Risiko von Geflügelpestvirus-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird als hoch eingestuft.

Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass auch im Landkreis Wittenberg Geflügelpest in Geflügelhaltungen eingetragen werden kann. Daher sind alle Geflügelhalter noch einmal aufgerufen, die vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern!

Zur Einhaltung von Grundregeln der Biosicherheit sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet. Mit der Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg vom 28.12.2022 wurden alle Geflügelhalter aufgefordert, Schutzmaßnahmen gegen den Eintrag der Geflügelpest in ihren Beständen konsequent umzusetzen sowie gehäufte Verendungen oder Minderungen der Legeleistung unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz anzuzeigen.

Es wird empfohlen, Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. Berücksichtigt werden müssen auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände (Schuhwerk, Werkzeuge, Fahrzeuge usw.). Geflügelausstellungen dürfen nur mit Genehmigung durch den Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz durchgeführt werden. Alle Tiere der ausstellenden Bestände müssen vor der Veranstaltung tierärztlich untersucht werden.

 

Links:

Maßnahmen gegen HPAI-Eintrag und -Ausbreitung bei Geflügel und Wildvögeln in Deutschland (openagrar.de)

Infografik "Nutzgeflügel schützen" (openagrar.de)

Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen (openagrar.de)

Schutz vor H 5 N 8: Anmerkungen zur Vermeidung der Verbreitung der Geflügelpest (openagrar.de)