Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland

Der erste Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild in Deutschland ist am 10. September 2020 amtlich festgestellt worden. Bei einem Wildschwein-Kadaver aus Brandenburg war zuvor das Virus der ASP nachgewiesen worden. Es wurde ein gefährdetes Gebiet festgelegt, in dem umfangreiche Sperrmaßnahmen gelten. Bis zum 12. November 2020 wurde im Land Brandenburg bei insgesamt 149 Wildschweinen die ASP nachgewiesen. Auch in Sachsen wurde am 31. Oktober 2020 der Ausbruch der ASP festgestellt, das Virus wurde dort bei bislang drei Wildschweinen nachgewiesen.

Die ASP ist eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. ASP ist nicht auf den Menschen übertragbar – weder durch den Verzehr von Schweinefleisch, noch über direkten Tierkontakt.

Um die Einschleppung der Tierseuche in Hausschweinebestände zu verhindern, ist jeder Halter von Schweinen gesetzlich verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und jegliche direkten und indirekten Kontakte von Hausschweinen zu Wildschweinen zu verhindern (siehe Datei "ASP - Schutzmaßnahmen für Landwirte"). Dies gilt auch für private Schweinehaltungen. Küchen- und Speiseabfälle dürfen nicht an Schweine verfüttert werden. Der Fund von verendeten Wildschweinen solte unverzüglich dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz angezeigt werden.

Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:

Informationen zur ASP

Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest