Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Amtlich festgestellter Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Wittenberg, Beobachtungsgebiet mit Stallpflicht eingerichtet

Jetzt ist es offiziell: im Landkreis Wittenberg gibt es einen Ausbruch von Geflügelpest bei einem Wildvogel. Am Dienstag erreichte der abschließende Befund zur Untersuchung einer Saatgans das Veterinäramt der Wittenberger Kreisverwaltung, die in der Vorwoche tot in der Weinbergstraße in Wittenberg aufgefunden wurde. Nach einem positiven Test beim Labor des Landesamtes für Verbraucherschutz hatte nun auch das Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems das Untersuchungsergebnis bestätigt.

Es wurde das hochpathogene Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Der Ausbruch der Geflügelpest wird daraufhin festgestellt und es wird ein Beobachtungsgebiet eingerichtet.
Das Beobachtungsgebiet wird in der Kernstadt der Lutherstadt Wittenberg, dem Bereich Brückenkopf und den Ortsteilen Reinsdorf und Dobien festgelegt. In diesem Gebiet wird die Stallpflicht für Geflügel angeordnet.

Konkret bedeutet das: Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) sind in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung zu halten, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Außerdem dürfen für die Dauer von 15 Tagen keine dort gehaltenen Vögel aus dem Beobachtungsgebiet verbracht werden. Außerdem haben Hunde- und Katzenhalter sicherzustellen, dass diese im Beobachtungsgebiet nicht frei umherlaufen.

Für den Rest des Landkreises wird vorerst keine Stallpflicht angeordnet. Geflügelausstellungen bleiben weiterhin möglich, es wird jedoch eine tierärztliche Untersuchung aller ausgestellten Tiere angeordnet. Weitere Anordnungen können erlassen werden, soweit die Entwicklung der Tierseuchenlage es erforderlich macht.

Amtstierarzt Dr. Thomas Moeller plant, noch in dieser Woche eine Allgemeinverfügung für den gesamten Landkreis zu erlassen, mit der alle Geflügelhalter zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen verpflichtet werden. Eine allgemeine Stallpflicht für Geflügel soll darin jedoch nicht enthalten sein.