Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde aufgehoben - Geflügelhalter müssen Geflügel weiter schützen
Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 10. November 2021 wurde aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Inluenza (Geflügelpest) hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen Verbreitung der Geflügelpest hohe Priorität. Gerade in Küstenregionen sowie an Mauser- und Sammelplätzen erfolgen immer wieder Nachweise von Geflügelpest-Viren in verendeten Wildvögeln. Auch Ausbrüche bei Geflügel in Norddeutschland und anderen EU-Staaten treten weiterhin auf.
So birgt vor allem das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel und der Aufenthalt von Geflügel auf Ausstellung oder Veranstaltungen ein Eintragungsrisiko und bedarf besonderer Aufmerksamkeit durch jeden Geflügelhalter. Daher wird im besonderen Maße auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen gemäß Artikel 70 i. V. m. Artikeln 53 – 69 Verordnung (EU) 2016/429* sowie Artikeln 63 – 67 Delegierte Verordnung (EU) 2020/687* i. V. m. §§ 2 – 8 Geflügelpest-Verordnung* (GeflPestSchV) hingewiesen.
Zur Einhaltung dieser Grundregeln sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.
Weitere Informationen können Sie den Merkblättern "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" und "Nutzgeflügel schützen" des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) entnehmen. Funde von erkrankten oder verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.
Kontakt
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist für Meldungen erreichbar unter:
- Telefon: 03491 479-303, -304, -305
- Fax: 03491 479-302
- E-Mail: veterinaeramt@landkreis-wittenberg.de
- Außerhalb der Dienstzeiten über die Integrierte Leitstelle: 03491 19222
Aufhebung der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Influenza vom 10.11.2021
0.6 MBAufhebung Allgemeinverfügung Geflügelpest vom 10.11.2022
Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen
74 KBMerkblatt AI 2016 11 25
Merkblatt: Nutzgeflügel schützen
1 MBMerkblatt Nutzgefluegel schuetzen 2017 02 15