Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde aufgehoben - Geflügelhalter müssen Geflügel weiter schützen

Die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landkreises Wittenberg zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 10. November 2021 wurde aufgehoben.

Auch nach Aufhebung der Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die hochpathogene Aviäre Inluenza (Geflügelpest) hat der Schutz des Geflügels vor einem Eintrag und der möglichen Verbreitung der Geflügelpest hohe Priorität. Gerade in Küstenregionen sowie an Mauser- und Sammelplätzen erfolgen immer wieder Nachweise von Geflügelpest-Viren in verendeten Wildvögeln. Auch Ausbrüche bei Geflügel in Norddeutschland und anderen EU-Staaten treten weiterhin auf.

So birgt vor allem das innergemeinschaftliche Verbringen von Geflügel und der Aufenthalt von Geflügel auf Ausstellung oder Veranstaltungen ein Eintragungsrisiko und bedarf besonderer Aufmerksamkeit durch jeden Geflügelhalter. Daher wird im besonderen Maße auf die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Überwachungs- und Abklärungsuntersuchungen gemäß Artikel 70 i. V. m. Artikeln 53 – 69 Verordnung (EU) 2016/429* sowie Artikeln 63 – 67 Delegierte Verordnung (EU) 2020/687* i. V. m. §§ 2 – 8 Geflügelpest-Verordnung* (GeflPestSchV) hingewiesen.

Zur Einhaltung dieser Grundregeln sind alle Geflügelhalter gesetzlich verpflichtet.

Weitere Informationen können Sie den Merkblättern "Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest in Kleinhaltungen" und "Nutzgeflügel schützen" des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) entnehmen. Funde von erkrankten oder verendeten Wildvögeln sollten dem Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldet werden. Verendete Wildvögel sollten nicht berührt werden.

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