Fachdienst Um​welt und Abfallwirts​chaft

Verordnung zur Regelung der Benutzung des Gremminer Sees

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Die untere Wasserbehörde hat das Befahren des Sees, das Tauchen und das Baden an vier ausgewiesenen Badestellen des Gremminer Sees geregelt. Die bisherige Nutzung wurde um weitere fünf Jahre verlängert.