Fachdienst Organisation, IT und Personal

Neue Regelungen für Besucher in der Kreisverwaltung

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Im Landkreis Wittenberg sind die Fallzahlen der Covid-19-Erkrankungen in den letzten Wochen stabil auf niedrigem Niveau. Unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 16. Juni 2021 in der zur Zeit geltenden Fassung wird die Kreisverwaltung Wittenberg ab 1. August 2021 für den Bürgerverkehr unter Einhaltung folgender Hygienevorschriften wie folgt geöffnet:

Zur Vermeidung persönlicher Kontakte und der damit bestehenden Ansteckungsgefahr wird empfohlen, dass die Kontaktaufnahme mit den Fachdiensten der Kreisverwaltung vorzugsweise weiterhin telefonisch, per E-Mail oder Brief erfolgt. Soweit ein persönlicher Besuch in der Kreisverwaltung erfolgt, gelten folgende Voraussetzungen für das Betreten der Gebäude:

  • Die Besucher haben/zeigen keine erkennbaren Symptome einer COVID-19-Erkrankung oder Erkältung.
  • Der Zugang zu den Dienstgebäuden erfolgt jeweils über den Haupteingang. Besucher werden zur Händedesinfektion aufgefordert. Es gilt ein Abstandsgebot von mindestens 1,50 m. Besucher mit vorheriger Terminvereinbarung legen diese bei der Anmeldung am Haupteingang vor. Der Einlass ist in der Regel frühestens 10 min vor dem Termin möglich.
  • Mit dem Betreten der  Verwaltungsgebäude besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (Ausnahmen nur gemäß den Vorgaben der SARS-CoV-2-EindV in der jeweils geltenden Fassung; z.B. Kinder unter 6 Jahren, Gehörlose).
  • Die Kontaktdaten der Besucher werden von den Fachdiensten erfasst (Vor- und Zuname, Anschrift, Telefonnummer und Zeitraum des Besuches) und 4 Wochen nach dem Besuch wieder gelöscht bzw. vernichtet.
  • Besuche in der Kreisverwaltung sollen möglichst ohne Begleitung erfolgen.

Sprechzeiten der Fahrerlaubnisbehörde nur mit Terminvereinbarung:

Aufgrund des Vorlaufs bei der Terminvergabe sowie einer Softwareumstellung und den daraus resultierenden Arbeitseinschränkungen für die Fahrerlaubnisbehörde ist zur Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde bis zum 30. September 2021 weiterhin zwingend eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.

Am Eingang der Kreisverwaltung sind die persönlichen Terminbestätigungen vorliegend.

Sprechzeiten der KFZ-Zulassungsbehörde:

Ab 9. August 2021 kann die KFZ-Zulassungsbehörde ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten aufgesucht werden:

Montag:         8:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Dienstag:       8:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch:       8:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag:  8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Freitag:         8:30 - 12:00 Uhr.                      

Sprechzeiten aller anderen Fachdienste:

Für persönliche Gespräche können alle anderen Fachdienste der Kreisverwaltung ohne vorherige Terminvereinbarung zu folgenden Sprechzeiten aufgesucht werden:

Dienstag:      8:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr

Donnerstag:  8:30 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Zusätzlich stehen die Fachdienste der Kreisverwaltung nach vorheriger Terminvereinbarung auch zu folgenden Zeiten für Gespräche und Anliegen zur Verfügung:

Montag:         8:30 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch        8:30 12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr

Freitag          8:30 -12:00 und 13:00 - 14:00 Uhr.

In dringenden Fällen können Termine auch kurzfristig mündlich vereinbart werden. Der Besucher wird dann vom Haupteingang abgeholt.

Die Bürgerbüros in Jessen und Gräfenhainichen bleiben zunächst geschlossen. Nach vorheriger telefonischer Vereinbarung werden dort insbesondere für die Aufgabenbereiche der Fachdienste Soziales, Jugend und Bildung sowie Gesundheit Beratungstermine angeboten.