Fachdienst Ordnung und Straßenverkehr

Nahverkehr: Landkreis Wittenberg organisiert ÖPNV ab 1. April mit Vetter GmbH neu

Der Landkreis Wittenberg als Träger des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs hat in den vergangenen Tagen und Wochen intensiv daran gearbeitet, die Zukunft des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche mit dem Leistungserbringer zusammen fit zu machen für die aktuellen Herausforderungen. Damit gibt es Veränderungen vor allem in drei Bereichen:

AnrufbusFlex

Ab 1. April können die Fahrgäste im Landkreis Wittenberg mit dem AnrufbusFlex auf ein deutlich flexibleres Fahrtangebot zurückgreifen. Beförderungen mit dem AnrufbusFlex sind unabhängig von festen Abfahrtszeiten täglich von 4.00 – 23.00 Uhr buchbar. Eine Haltestellenbindung entfällt ebenfalls - ganz oft sind damit also Fahrten von Haustür zu Haustür möglich. Möglich wurde dies durch entsprechende Änderungen im Personenbeförderungsgesetz, das für dieses Angebot jedoch auch einen kostendeckenden Tarif und Zuschläge vorschreibt. Der AnrufbusFlex fährt von und zu fahrgastfreundlichen Haltepunkten, die im Bestellprozess ersichtlich sind (z.B. Wohn- oder Zieladresse des Bestellers).

Mit diesem neuen System tritt eine Optimierung der Annahmemöglichkeiten auf allen Linien für Rufbusse in Kraft. Die Telefonnummern für die Bestellung sind neu. Darüber hinaus können Fahrten rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche über ein zusätzliches Angebot gebucht werden: über die App mo.pla, die seit Donnerstag in den Software-Shops für gängige Smartphones kostenlos heruntergeladen werden kann. Eine Fahrtbuchung kann 24 Stunden täglich online über die mo.pla-App erfolgen oder werktags zwischen 7.00 und 16.00 Uhr über die Bestellhotline 03494 38 42 222. Die für Android, iPhone und auch Webbrowser kostenlos verfügbare App mo.pla ermöglicht 24 Stunden am Tag sowohl einen Überblick über das gesamte ÖPNV-Angebot im Landkreis Wittenberg, eine entsprechende Verbindungssuche als auch die Buchung und Bezahlung einer Fahrt mit dem AnrufbusFlex.

Mo.Pla-App onlineMo.Pla-App im Google Playstore  |  Mo.Pla-App im iOS-Appstore

Moderate Tariferhöhungen

Die Kreisverwaltung Wittenberg hat dem Antrag der Vetter GmbH auf Genehmigung neuer Beförderungsentgelte im rechtselbischen und linkselbischen Linienbündel zugestimmt. Nach Prüfung des Antrags war unter der Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage des Linienverkehrsunternehmens dem Antrag zuzustimmen. Die grundsätzliche Tarifsystematik wurde beibehalten. Die Preissteigerung von durchschnittlich 12 % wirkt sich auf alle Tarifprodukte annähernd gleichermaßen aus. Es erfolgten keine grundlegenden Tarifstrukturänderungen.

Für das neue flexible und digitale On-Demand-Angebot AnrufbusFlex gibt es einen separaten AnrufbusFlex-Tarif. Die Ermittlung des jeweiligen Fahrpreises erfolgt ganz transparent auf Basis eines Bereitstellungspreises und von Luftstreckenkilometern vom Start- zum Zielort. Für Inhaber einer ÖPNV-Zeitkarte und Jugendliche bis zum 16. Geburtstag ist der AnrufbusFlex-Tarif ermäßigt.

Neues System wird umfassend überprüft und optimiert

Die sofortige Einrichtung eines Linienbedarfsverkehrs auf Basis einer einstweiligen Erlaubnis liegt im öffentlichen Verkehrsinteresse. Plattformbasierte On-Demand-Mobilitätsdienste besitzen das Potenzial, den motorisierten Individualverkehr in städtischen Gebieten zu reduzieren und die Menschen in ländlichen Räumen mit effizienten und bezahlbaren Mobilitätsleistungen zu versorgen. Durch die Zulassung eines bedarfsgesteuerten Linienverkehrs wird dem Verkehrsunternehmen eine zusätzliche Gestaltungsmöglichkeit des lokalen Angebots eingeräumt. Hierdurch erfolgt ein nachhaltiges, benutzerorientiertes Mobilitätsangebot in Ergänzung zum klassischen Linienverkehr, was es ermöglicht, bislang schwach ausgelastete Linien umzugestalten und effizientere Verkehrsangebote vorzuhalten.

So soll u.a. die bei der aktuellen Fahrplanänderung entfallenen Anrufbusfahrten der Linien im rechtselbischen und linkselbischen Linienbündel durch das Linienbedarfsverkehrs-Angebot „AnrufbusFlex“ ersetzt werden. Die dafür erforderliche Genehmigung nach § 20 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Einrichtung und den Betrieb eines Linienbedarfsverkehrs nach § 44 PBefG für das Bediengebiet Landkreis Wittenberg mit Wirkung zum 01.04.2023 ist vorerst bis zum 30.09.2023 befristet. Die in dieser Zeit gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Optimierung des Systems ein.