Fachdienst Kommunalaufsicht und Wahlen

Stellenausschreibung Landrat

Im Landkreis Wittenberg ist die hauptamtliche Stelle

des Landrates (m/w/d)

im Wege der Direktwahl zum 13. Juli 2021 neu zu besetzen.

Die wahlberechtigten Bürger des Landkreises Wittenberg wählen in direkter Wahl am Sonntag, den 6. Juni 2021 den Landrat. Erhält bei dieser Wahl kein Bewerber mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet am Sonntag, den 20. Juni 2021 eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnten, statt.

Gesucht wird eine engagierte, verantwortungsbewusste, zielstrebige und führungsstarke Persönlichkeit mit überdurchschnittlicher Leistungs- und Einsatzbereitschaft, die in der Lage ist, gemeinsam mit den Gremien des Landkreises Wittenberg die Entwicklung des Landkreises Wittenberg zu fördern und die Verwaltung bürgernah, leistungsorientiert und wirtschaftlich zu führen.

Erwartet wird die Fähigkeit, die Interessen des Landkreises Wittenberg nachhaltig innerhalb und außerhalb des Landkreises Wittenberg zu vertreten und den Herausforderungen einer modernen, dienstleistungsorientierten Verwaltung innovativ zu begegnen.

Der Landrat leitet als Hauptverwaltungsbeamter die Kreisverwaltung. Im Rahmen der Gesetze trägt der Hauptverwaltungsbeamte dazu bei, die Aufgaben des Landkreises Wittenberg zu erfüllen.
Die Kreisverwaltung ist eine familienfreundliche und moderne Verwaltung mit rund 700 Mitarbeitern.

Der Landkreis Wittenberg hat rund 125.000 Einwohner und verfügt über ein großes wirtschaftliches, touristisches und kulturelles Potential sowie eine moderne Infrastruktur. Sitz des Landkreises Wittenberg ist die Lutherstadt Wittenberg.
Weitere Informationen zum Landkreis Wittenberg sind im Internet unter www.landkreis-wittenberg.de zu finden.

Wählbar zum Landrat sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet aber noch nicht die Altersgrenze nach § 39 Abs. 1 Satz 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG LSA) erreicht haben und die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung des Landes Sachsen-Anhalt eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind über die genannten Regelungen hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.

Bewerben sich Staatsangehörige aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so haben sie mit der Bewerbung um das Amt des Landrates eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Die Bewerbung für das Amt hat schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist zu erfolgen und muss folgende Angaben enthalten:
Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Anschrift der Hauptwohnung.
Ihr ist eine Bescheinigung der Wählbarkeit der Wohnsitzgemeinde beizufügen.

Die Bewerbung für die Wahl zum Landrat muss gem. § 30 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) von mindestens ein von Hundert der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 S. 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde. Die Niederschrift über die Mitglieder-/Delegiertenversammlung ist der Erklärung beizufügen.

Weitere Auskünfte und für die Bewerbung notwendige Vordrucke können kostenfrei von der Geschäftsstelle des Kreiswahlleiters unter der unten angegebenen Adresse oder per E-Mail über wahlen@landkreis-wittenberg.de abgefordert werden.
Das Formblatt zur Erbringung der Unterstützungsunterschriften (Anlage 6 zur KWO LSA) ist nur auf Abforderung beim Kreiswahlleiter erhältlich.

Die Einreichungsfrist beginnt am Tage nach der Veröffentlichung und endet am 10. Mai 2021 um 18:00 Uhr. Die Bewerbung kann auch nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden.


Bewerbungen sind schriftlich unter Angabe des Kennwortes „Landrat“ zu richten an:

Landkreis Wittenberg
Der Kreiswahlleiter
Tel.: 03491 479 220
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg

Landkreis Wittenberg
Kreiswahlbüro
Tel.: 03491 479 219
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg