Informationen zur Landtagswahl 2021
Der Landtag des Landes Sachsen-Anhalt hat als Wahltag für die Wahl des 8. Landtages von Sachsen-Anhalt Sonntag, den 6. Juni 2021 festgelegt.
Das Wahlgebiet des Landes Sachsen-Anhalt ist nach dem Landeswahlgesetz in 41 Wahlkreise gegliedert.
Für das Gebiet des Landkreises Wittenberg gibt es folgende Wahlkreise:
Wahlkreisnummer | Wahlkreisname | Gebiet des Wahlkreises |
24 | Wittenberg |
Lutherstadt Wittenberg Stadt Zahna-Elster |
25 | Jessen |
Stadt Annaburg Stadt Bad Schmiedeberg Stadt Gräfenhainichen Stadt Jessen (Elster) Stadt Kemberg |
Die zum Landkreis Wittenberg gehörenden Städte Coswig (Anhalt) und Oranienbaum-Wörlitz sind dem Wahlkreis 27 Dessau-Roßlau-Wittenberg zugeordnet. Zuständig für diesen Wahlkreis ist der Stadtwahlleiter der Stadt Dessau-Roßlau.
Zum Kreiswahlleiter für die Wahlkreise 24 und 25 hat die Landeswahlleiterin Herrn Dr. Jörg Hartmann und zu seinem Stellvertreter Herrn Rolf Häuser berufen.
Gem. § 19 Abs. 2a des Wahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (LWG) sind die innerparteilichen Wahlen zur Benennung der Bewerber seit dem 13. Dezember 2019 möglich. Die Einreichung der Kreiswahlvorschläge für die Wahlkreise 24 und 25 ist bis zum 19. April 2021, 18:00 Uhr beim Kreiswahlleiter möglich. Die erforderlichen Unterlagen für die Einreichung der Kreiswahlvorschläge zur Landtagswahl 2021 können als beschreibbare PDF-Dateien auf dieser Seite unter der Rubrik "Formulare" abgerufen werden. Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind im Kreiswahlbüro erhältlich und werden auf Anforderung auch kostenfrei geliefert. Bei der Anforderung sind Familienname, Vorname und Anschrift (Hauptwohnung) des vorzuschlagenden Bewerbers sowie der Wahlkreise anzugeben. Wird bei der Anforderung der Nachweis erbracht, dass für den Bewerber im Melderegister eine Auskunftssperre gem. § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes in der zurzeit gültigen Fassung eingetragen ist, wird anstelle seiner Anschrift (Hauptwohnung) eine Erreichbarkeitsanschrift verwendet; die Angabe eines Postfaches genügt nicht. Ferner ist bei Parteien deren Name und, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese anzugeben. Bei Bewerbern, die nicht für eine Partei auftreten, ist die Bezeichnung „Einzelbewerber“ anzuführen. Parteien haben zu bestätigen, dass der Bewerber bereits nach § 19 Abs. LWG aufgestellt worden ist.
Näheres zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge enthält die demnächst erscheinende Bekanntmachung des Kreiswahlleiters im Amtsblatt des Landkreises Wittenberg mit der Aufforderung zur Einreichung der Kreiswahlvorschläge.
Das Kreiswahlbüro ist wie folgt zu erreichen:
Telefon: 03491 479 219 (Frau Uslaub) oder 03491 479 217 (Frau Becker)
E-Mail: wahlen@landkreis-wittenberg.de
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2016 finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.
Weitere Informationen zur Landtagswahl 2021 finden Sie auf der Internetseite der Landeswahlleiterin.