Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltung

Im Mai 2021 hat der Bund ein Förderprogramm für Kulturveranstaltungen beschlossen. Dieser Sonderfonds besteht aus zwei Modulen: zum einen aus der Wirtschaftshilfe und zum anderen aus einer Ausfallabsicherung. Damit können kleinere und mittelgroße Veranstaltungen einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen erhalten, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können. Größere Veranstaltungen erhalten eine Absicherung gegen Corona-bedingte Absagen. Die Wirtschaftlichkeitshilfe kann für Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden ab dem 01.07.2021 und ab 01.08.2021 mit bis zu 2.000 Teilnehmenden beantragt werden. Die Ausfallabsicherung kann für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmenden ab 01.09.2021 beantragt werden.
Weitere Informationen: https://www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/foerderung