Informationen für Reiserückkehrer
Reisende aufgepasst – Quarantänepflicht gilt auch für Kinder
An dieser Stelle möchte das Gesundheitsamt Sie nochmals darauf aufmerksam machen, dass sich auch Kinder bei Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten in Quarantäne begeben müssen, wenn sie über keinen Genesenenbescheid oder Impfnachweis verfügen.
Am 30. Juli 2021 trat eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft, die die Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht für Einreisende aus dem Ausland regelt. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die derzeit geltenden Regelungen für Urlaubsreisen ins Ausland:
Was müssen Urlaubsrückkehrer beachten?
Bei Einreise aus dem Ausland sind folgende Schritte notwendig:
1. Digitale Einreise-Anmeldung
- Digitale Einreise-Anmeldung und Prüfung, ob es sich bei dem Urlaubsland um ein Hochrisiko-, Virusvariantengebiet oder keines von beidem handelt (https://www.einreiseanmeldung.de).
2. Nachweispflicht (ab 12 Jahre):
- Virusvariantengebiete: Mitführen eines negativen Testnachweises (Impfnachweis und Genesenenbescheid NICHT ausreichend)
- Hochrisikogebiete und alle anderen Länder: Mitführen eines negativen Testnachweises, Genesenenbescheides oder Impfnachweises
3. Quarantänepflicht (unabhängig vom Alter):
- Virusvariantengebiete: 14 Tage, KEINE Verkürzung der Quarantäne möglich
- Hochrisikogebiete:
- 10 Tage (vorzeitige Beendigung ab Tag 5 bei negativem Testnachweis)
- Kinder unter 12 Jahre: 5 Tage
- Personen mit Genesenenbescheid oder Impfnachweis: keine Quarantäne
- alle anderen Länder: keine Quarantäne
4. Information an das Gesundheitsamt
- Information des Gesundheitsamtes bei Auftreten COVID-19-typischer Krankheitszeichen (03491 479 479)
Wichtige Hinweise:
- Testnachweis: professionell durchgeführter Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden bzw. 24 Stunden in Virusvariantengebieten) ODER PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden); Testung auf eigene Kosten; Verlassen der Häuslichkeit NUR zur Durchführung eines Testes möglich
- Genesenenbescheid: gültig ab 28 Tage bis 6 Monate nach festgestellter Erkrankung
- Impfnachweis: gültig ab 14 Tage nach vollständiger Impfung
- Quarantänepflicht: auf eigene Kosten; Verlassen des Hauses NUR zur Durchführung eines Testes; Empfang von Besuch nicht gestattet
Rechtliche Grundlage:
Coronavirus-Einreiseverordnung vom 30. Juli 2021
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html).
Haben Sie Fragen zur digitalen Einreiseanmeldung?
- +49 30 2598 4363 (in deutscher und englischer Sprache)
- Täglich, auch am Wochenende, von 7 bis 18 Uhr (MEZ/MESZ) erreichbar