Positiv-/ Negativliste Sachsen-Anhalt
Die Positiv-/ Negativliste Sachsen-Anhalt gibt eine Auslegungshilfe, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche nicht. Sie dient als ergänzende Auslegungshilfe für die Neunte SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung. Sie ersetzt nicht den Verordnungstext. Es werden keine Feststellungen getroffen, welche Berufe und Berufszweige systemrelevant sind oder zur kritischen Infrastruktur gehören. Zudem besteht die Möglichkeit aller – auch der für den Publikumsverkehr geschlossenen – Ladengeschäfte, den Betrieb durch die kontaktlose Abholung und Lieferung fortzuführen. Auf die Ausführungen in der Begründung zur Verordnung wird ausdrücklich hingewiesen.
(Stand 21.12.2020)
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Positiv-/ Negativliste Sachsen-Anhalt |
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