Impfzentrum im Landkreis Wittenberg
Im Landkreis Wittenberg gibt es derzeit ein Impfzentrum in der Lutherstadt Wittenberg. Die folgenden Informationen sollen eine Orientierung geben und die wichtigsten Fragen beantworten.
Termin vereinbaren
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) - online oder telefonisch über die 116 117.
- Online: https://www.impfterminservice.de/impftermine
- Telefon: 116 117
Bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgefragt und ein Code ausgegeben. Im Impfzentrum wird die Impfberechtigung nochmals überprüft.
Wichtiger Hinweis: Aktuell ist die Anzahl der Impfdosen, die im Impfzentrum verimpft werden können, noch begrenzt. Deshalb kann es bei der Nutzung der Internetportales dazu führen, dass entweder das Anfragelimit erreicht ist und kein Vermittlungscode versendet wird, oder Termine erst in einigen Wochen angeboten werden. Dasselbe trifft auf die telefonische Terminvereinbarung zu. Hier ist zudem nicht auszuschließen, dass es auf Grund der Vielzahl von Anfragen zu Wartezeiten bei Nutzung der Rufnummer kommt.
Prüfung der Impfberechtigung und Registrierung
Personalausweis zur Feststellung Ihres Alters: Ältere Menschen weisen ein deutlich erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf von COVID-19 auf. Darum werden über 80jährige zuerst geimpft.
Arbeitgeber*innenbescheinigung zur Feststellung Ihrer Berufsgruppe: Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen trägt ein hohes berufliches Risiko, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken. Auch sie sind in der Startphase impfberechtigt.
Zudem sollten Sie, auch als Privatversicherter, die Chipkarte Ihrer Krankenversicherung mitbringen. Dies erleichtert dem Impfzentrum das Erfassen der Daten und dient nicht der Abrechnung. Bitte bringen Sie zum Termin auch Ihren Impfausweis mit.
Ärztliche Aufklärung
Vor der Impfung wird im Impfzentrum ein Aufklärungsmerkblatt sowie ein Einwilligungsbogen ausgehändigt. Bitte lesen Sie die Unterlagen sorgfältig. Ergänzend erhalten Sie Gelegenheit für ein individuelles Gespräch: Lassen Sie sich über gesundheitliche Fragen zur Corona-Schutzimpfung ärztlich aufklären. Stellen Sie gern auch Ihre persönlichen Fragen dazu. Bitte unterschreiben Sie im Anschluss sowohl das Aufklärungsmerkblatt als auch den Einwilligungsbogen.
- Aufklärungsmerkblatt: Was genau ist COVID-19, welche Symptome sind typisch und warum ist diese Krankheit so gefährlich? Wie funktioniert der Impfstoff, wie verhält er sich im Körper und wie wirksam ist er? Was ist vor und nach der Impfung zu beachten? Und welche Impfreaktionen und Nebenwirkungen könnten auftreten? Das Aufklärungsmerkblatt gibt Antworten auf die drängendsten Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. (PDF Download am Ende der Seite)
- Einwilligungsbogen: Hier machen Sie Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand, zu früheren Impfungen und bestehenden Allergien. Der/die impfende Ärzt*in wird Sie gegebenenfalls nochmals zu Einzelheiten Ihrer Angaben befragen. Mit Ihrer Unterschrift willigen Sie ausdrücklich in die Corona-Schutzimpfung ein. (PDF Download am Ende der Seite)
Impfung
Geschultes Fachpersonal führt die Corona-Schutzimpfung durch. Die Impfung wird in Ihren Impfpass eingetragen, unter anderem wird dort der Impfstoff mit Chargennummer vermerkt. Sollten Sie keinen Impfpass besitzen, erhalten Sie eine Ersatzbestätigung.
Termin für zweite Impfung
Sie haben die erste Corona-Schutzimpfung erfolgreich absolviert. Bitte beachten Sie, dass Sie eine zweite Impfung benötigen, für mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer (mindestens) 3 Wochen, für Impfstoff von AstraZeneca (mindestens) 9 Wochen nach der ersten Impfung. Bitte bringen Sie zu diesem Termin in jedem Fall den Impfausweis oder die Ersatzbestätigung wieder mit.
Ab wann beginnt der volle Impfschutz?
Der volle Impfschutz wird erst ungefähr eine Woche nach der zweiten Impfung erreicht.
Bitte beachten Sie: Da der Schutz nicht sofort nach der Impfung einsetzt und auch nicht bei allen geimpftem Personen vorhanden ist, ist es auch trotz Impfung notwendig, dass Sie sich und Ihre Umgebung schützen, indem Sie die AHA+A+L-Regeln beachten.
Aktuelle Zahlen zu Impfungen (01.04.2021)
Am 29.03.2021 star-tete das wohnortnähere Impfen in Impfstellen der Städte. Die Impfungen in den Pop-Up-Impfzentren erfolgen ab dem 06.04.2021 wöchentlich in allen Stadtgebieten des Landkreises Wittenberg. Zurzeit werden zwischen 300 und 500 Impfungen täglich durchgeführt. Über Ostern (01.-05.04.2021) bleibt das Impfzentrum in Betrieb mit täglich geplanten 300 Impfungen BioNTech. Impfberechtigt sind zurzeit alle Personen mit höchster und hoher Priorität entsprechend der Coronavirus-Impfverordnung vom 10.03.2021 sowie in Sachsen-Anhalt alle Personen, welche in Schulen und Kindertagesstätten tätig sind. Neben Hochaltrigen wurden aufgrund der hohen 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Wittenberg auch Lehrer*innen und Erzieher*innen prioritär immunisiert.
Impfstofflieferungen
- BioNTech gesamt: 19.508 Impfdosen, davon zuletzt am 30.03.2021: 2.340 Impfdosen
- AstraZeneca gesamt: 4.950 Impfdosen, davon zuletzt am 09.03.2021: 1.430 Impfdosen
Übersicht der bereits erfolgten Impfungen (Stand 08.04.2021)
- Erstimpfung Landkreis Wittenberg: 14.633 ≙ 11,7 %,
- Erstimpfung Sachsen-Anhalt: 14,6 %
- Zweitimpfung Landkreis Wittenberg: 6.277 ≙ 5,0 %,
- Zweitimpfung Sachsen-Anhalt: 4,9%
Die verwendeten Impfdosen wurden für die folgenden Indikationen verwendet (Zuordnung einer einzelnen Person zu mehreren Indikationen möglich):
- 49.6 % aller Impfdosen: Altersgruppe „60+“
- 13,7 % aller Impfdosen: Pflegeheim-Bewohner*innen
- 4,0 % aller Impfdosen: Vorliegen einer zur Impfung berechtigenden Krankheit
- 36,6 % aller Impfdosen: berufliche Indikation
Weitere Informationen:
- Zusammen gegen Corona: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/
- Informationen rund um die Impfung gegen das Coronavirus in Sachsen-Anhalt: https://ms.sachsen-anhalt.de/themen/gesundheit/aktuell/coronavirus/coronavirus-impfen/
- Corona-Impfung: Was Sie wissen sollten: https://www.116117.de/de/corona-impfung.php
Anamnese- und Einwilligungsbogen Schutzimpfung gegen COVID-19 – mit mRNA-Impfstoff (2021-04-01)
0.9 MBcovid 19 mrna anamnese einwilligung2 editierbar 2021 04 01
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff (2021-04-01)
0.9 MBcovid 19 mrna aufklaerung 2021 04 01 editierbar
Einwilligungs- und Anamnesebogen zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff (2021-04-01)
0.9 MBcovid 19 vektor anamnese einwilligung editierbar 2021 04 01
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit Vektor-Impfstoff (2021-04-01)
0.9 MBcovid 19 vektor aufklaerung editierbar 2021 04 01
In sechs Schritten durch das Impfzentrum
0.5 MBinfopapier impfzentren
Impfung gegen COVID-19 - Erklärung für die Formulare in Leichter Sprache
0.2 MBimpfung gegen covid 19 erklaerung fuer formulare in leichter sprache ©Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Aufklärungsmerkblatt - Infos über die Corona-Impfung in Leichter Sprache
1 MBaufklaerungsmerkblatt in leichter sprache ©Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt
Anamnese-Fragebogen für die Corona-Schutzimpfung - Erklärung in Leichter Sprache
0.3 MBanamnese fragebogen erklärung in leichter sprache ©Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt