Die Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert:

Härtefallhilfe für Heizöl & Co.: Haushalte aus Sachsen-Anhalt können ab 4. Mai Anträge stellen

Privathaushalte aus Sachsen-Anhalt, die nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Kohle oder Holzpellets nutzen und 2022 von besonders starken Preissteigerungen betroffen waren, können ab 4. Mai die entsprechende Härtefallhilfe des Bundes beantragen. Die Antragsplattform ist über den Kurzlink https://lsaurl.de/Härtefallhilfe zu erreichen.

Weiterhin steht unter https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ ein Online-Rechner zur Verfügung, über den sich vorab unverbindlich prüfen lässt, ob ein Hilfeanspruch besteht. Bearbeitung und Bewilligung der Anträge erfolgen über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Für Sachsen-Anhalt stehen 48 Millionen Euro zur Verfügung; die Antragstellung ist bis zum 20. Oktober 2023 möglich.

Mehr Informationen hierzu finden Sie in der Pressemitteilung vom 25. April 2023 des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.

Wiederaufnahme „Kultur ans Netz“ – digitale Antragsstellung gestartet

Ab sofort können förderberechtigte Künstlerinnen und Künstler ihre Anträge für die dritte Auflage im Förderprogramm „Kultur ans Netz“ online übermitteln. Informationen zu Programm und Antragstellung innerhalb der nächsten zwei Monate finden Sie hier: Kultur ans Netz (ib-sachsen-anhalt.de).  Die Antragsfrist endet am 11. März 2023.

Das Programm richtet sich an Kunstschaffende und Soloselbstständige im Kulturbereich, die aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen erlitten.
Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von monatlich 2.000 Euro für die Dauer von bis zu drei Monaten. Mit diesem Arbeitsstipendien sollen freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die haupt- oder nebenberuflich in den Bereichen Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen tätig sind, befähigt und motiviert werden, ihre kreative schöpferische Weiterentwicklung zu nutzen, Konzepte zu erarbeiten und bestehende Strukturen zu überdenken bzw. weiterzuentwickeln. Ziel ist die Erhaltung einer lebendigen und vielfältigen Kulturszene in Sachsen-Anhalt.

Programmstart Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Eine Antragstellung ist aktuell leider nicht mehr möglich, da die Mittel im Programm bereits vollständig gebunden sind!

Ab sofort werden kleine und Kleinstunternehmen bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern unterstützt. Damit wird ihre Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit vor Ort gestärkt und Arbeitsplätze werden gesichert und geschaffen.

Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden. Insgesamt stehen im Programm mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung.

Die Online-Antragstellung inkl. Einreichung einer Projektbeschreibung ist seit 1. Februar 2022 über die Internetseite der IB möglich: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/sachsen-anhalt-investiert 

GRW-Zuschüsse für Unternehmen: Neuer Koordinierungsrahmen seit Januar

Sachsen-Anhalt wird auch zukünftig mit Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unternehmerische Investitionen hierzulande unterstützen. Bund und Länder legen im sogenannten GRW-Koordinierungsrahmen gemeinsam die Regeln der GRW-Förderung unter Beachtung des EU-Beihilferechts fest.

In weiten Teilen Sachsen-Anhalts führt die neue Priorisierung der Fördergebiete zu steigenden Förderhöchstsätzen um 5 Prozent. Kleine Unternehmen profitieren somit von Zuschüssen von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei bis zu 30 Prozent und Große Unternehmen erhalten eine maximale Unterstützung von 20 Prozent aus dem Programm. Für die GRW-Landesregelungen sind darüber hinaus aktuell weitere Vereinfachungen in Planung.

Mehr Informationen zur GRW-Förderung unter https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung 

Förderung neu aufgelegt: Energie & Geld einsparen

Investieren Unternehmen in mehr Energieeffizienz oder erneuerbare Energien, werden sie ab sofort wieder über das erneut aufgelegte Programm Sachsen-Anhalt ENERGIE unterstützt. Bis zu 50 Prozent der Ausgaben werden bezuschusst. Gefördert werden Investitionen in den unterschiedlichsten Unternehmensbereichen, etwa der Ersatz von ineffizienten Maschinen und Aggregaten, der Austausch von Heizungs- und Kälteanlagen oder die energetische Optimierung von Prozessen und Systemen. Diese Maßnahmen können durch Investitionen in erneuerbare Energien und Stromspeicher ergänzt werden.

Kleine und mittlere Unternehmen müssen mindestens 10.000 Euro investieren, Großunternehmen werden ab einem Investitionsvolumen über 100.000 Euro gefördert. Wichtig: Mindestens 20 Prozent Energie müssen im Betrieb eingespart werden. Das ist durch ein Energieaudit oder Energiemanagementsystem nachzuweisen.

Darüber hinaus können auch kommunale Eigenbetriebe und Energiedienstleister, die Energiesparcontracting für Unternehmen erbringen, das Förderprogramm in Anspruch nehmen.

Mehr Informationen: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/umwelt-schuetzen/sachsen-anhalt-energie

Programmstart im Januar: Digitalisierungsprozesse in Unternehmen fördern

Eine Antragstellung ist aktuell leider nicht mehr möglich, da die Mittel im Programm bereits vollständig gebunden sind!

Das Programm Sachsen-Anhalt DIGITAL INNOVATION geht ab dem 10. Januar 2022 erneut an den Start. Gefördert werden wie bisher u. a.:

  • die Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen,
  • digitale Marketing- und Vertriebsstrategien,
  • die Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit sowie
  • Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.

Unternehmerinnen und Unternehmer werden hier mit einem Zuschuss von bis zu 70 Prozent der Ausgaben (max. 70.000 Euro je Projekt) unterstützt.

Wichtig: Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Das Kontingent ist begrenzt und aufgrund einer erwartet hohen Nachfrage, wird eine zeitnahe Antragstellung empfohlen.

Mehr Informationen: www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/sachsen-anhalt-digital-innovation

GRW: Mehr Geld für Unternehmen & Kommunen

Sachsen-Anhalt stockt die Investitionsförderung aus der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) auf. Land und Bund stellen zusätzlich 112,6 Millionen Euro für Investitionen von Unternehmen und Kommunen zur Verfügung. Zugleich wurden die Landesregelungen erneut vereinfacht. Mit Blick auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ist zuvor bereits der GRW-Koordinierungsrahmen geändert worden.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Im Zuge der Corona-Krise wurden die Obergrenzen für Unterstützungen für Unternehmen hochgesetzt. Das bringt auch Vorteile für die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Unter anderem erhöhen sich die Fördersätze um bis zu 20 Prozent – unabhängig von Vorhabenssart und Unternehmensgröße. Investitionen wie etwa die Anschaffung neuer Maschinen oder auch der Aus- bzw. Umbau von Betriebsstätten können unterstützt werden. Ziel ist es, dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wichtig: Die Regelungen gelten ausschließlich für den Bereich der De-miminis sowie Kleinbeihilfen und sind bis Jahresende befristet.
  • Auch Lohnkosten für neu geschaffene Dauerarbeitsplätze werden weiterhin für zwei Jahre gefördert. Das Jahresbrutto steigt hier auf bis zu 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz.
  • Der Investitionszeitraum darf nun bis 42 Monate betragen.
  • Die Erschließung von Industrie- und Gewerbegebieten durch Kommunen wird gefördert, wenn mindestens die Hälfte (bisher zwei Drittel) belegt wird. In Ausnahmefällen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 95 % der förderfähigen Kosten angehoben (befristet bis 31.12.2023).
  • Investitionen in die wirtschaftsnahe Infrastruktur in den Braunkohleregionen werden automatisch mit dem Höchstfördersatz unterstützt.

Sie wollen auch investieren? Egal ob Neuansiedlung oder Unternehmenserweiterung – wir beraten Sie kostenfrei unter 03491 479282 oder über die IB-Hotline 0800 56 007 57.

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung bzw.
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/investieren-ausgleichen/grw-infrastrukturfoerderung