Fördertipps

Unterstützung für Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur

Unternehmen, die Elektrofahrzeuge anschaffen wollen, können dafür Zuschüsse oder günstige Kredite erhalten. Auch für die entsprechende Ladeinfrastruktur bestehen attraktive Fördermöglichkeiten. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über ausgewählte Förderprogramme. Weiterlesen

Wiederaufnahme „Kultur ans Netz“ – digitale Antragsstellung gestartet

Ab sofort können förderberechtigte Künstlerinnen und Künstler ihre Anträge für die dritte Auflage im Förderprogramm „Kultur ans Netz“ online übermitteln. Informationen zu Programm und Antragstellung innerhalb der nächsten zwei Monate finden Sie hier: Kultur ans Netz (ib-sachsen-anhalt.de)Die Antragsfrist endet am 11. März 2023.

Das Programm richtet sich an Kunstschaffende und Soloselbstständige im Kulturbereich, die aufgrund der Corona-Pandemie in den Jahren 2021 und 2022 finanzielle Einbußen erlitten.

Gewährt wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von monatlich 2.000 Euro für die Dauer von bis zu drei Monaten. Mit diesem Arbeitsstipendien sollen freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die haupt- oder nebenberuflich in den Bereichen Musik, Bildende Kunst, Medienkunst, Darstellende Kunst, Literatur und intermediale Kunstformen tätig sind, befähigt und motiviert werden, ihre kreative schöpferische Weiterentwicklung zu nutzen, Konzepte zu erarbeiten und bestehende Strukturen zu überdenken bzw. weiterzuentwickeln. Ziel ist die Erhaltung einer lebendigen und vielfältigen Kulturszene in Sachsen-Anhalt.

INVEST-Zuschuss für junge innovative Unternehmen

INVEST bringt Start-ups und private Investoren zusammen, die an mutige Ideen glauben. Das Förderprogramm mobilisiert mehr privates Wagniskapital von Business Angels und hilft somit Start-ups dabei, leichter einen Investor zu finden.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert private Investitionen in junge innovative Unternehmen. Den Zuschuss für Wagniskapital erhalten Investoren als Erwerbszuschuss zum Zeitpunkt ihrer Investition und als Exitzuschuss, wenn sie ihre Anteile veräußern. Die Förderbedingungen wurden im März 2022 angepasst. Mehr Informationen unter www.bafa.de.

Programmstart Sachsen-Anhalt INVESTIERT

Eine Antragstellung ist ab 21.07.2022 wieder möglich!

Kleine und Kleinstunternehmen werden mit diesem Programm bei der Anschaffung von Wirtschaftsgütern unterstützt. Damit wird ihre Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit vor Ort gestärkt und Arbeitsplätze werden gesichert und geschaffen.

Gefördert werden Investitionen, beispielsweise in Maschinen, Anlagen oder Geschäftsausstattung, aber auch in Lizenzen, Nutzungsrechte, Markenrechte, Patente, EDV-Software sowie Urheberrechte. Gewährt wird ein Zuschuss von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben, dies umfasst maximal 50.000 Euro je Projekt. Die Projekte müssen bis zum 31. März 2023 umgesetzt und abgeschlossen sein. Mit den Vorhaben darf nicht vor Antragseingang begonnen werden. Insgesamt stehen im Programm mehr als 5,24 Millionen Euro aus Mitteln des Landes und des EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung.

GRW-Zuschüsse für Unternehmen: Neuer Koordinierungsrahmen seit Januar

Sachsen-Anhalt wird auch zukünftig mit Mitteln aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unternehmerische Investitionen hierzulande unterstützen. In weiten Teilen Sachsen-Anhalts führt die neue Priorisierung der Fördergebiete zu steigenden Förderhöchstsätzen um 5 Prozent.

Bund und Länder legen im sogenannten GRW-Koordinierungsrahmen gemeinsam die Regeln der GRW-Förderung unter Beachtung des EU-Beihilferechts fest. In Sachsen-Anhalt profitieren kleine Unternehmen somit von Zuschüssen bis zu 40 Prozent der förderfähigen Investitionskosten. Für mittlere Unternehmen liegt der Fördersatz bei bis zu 30 Prozent und Große Unternehmen erhalten eine maximale Unterstützung von 20 Prozent aus dem Programm. Für die GRW-Landesregelungen sind darüber hinaus aktuell weitere Vereinfachungen in Planung.

Förderprogramm „digital jetzt“

Das Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ erweitert die auf Bundes- und zum Teil auf Landesebene bestehenden Fördermöglichkeiten für die Digitalisierung des Mittelstands. Das neue Programm ist ein wichtiger Bestandteil der Mittelstandsstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Es ergänzt das ohnehin bereits sehr vielfältige Informations- und Beratungsangebot noch um den Schwerpunkt „Finanzieren und Investieren“.

Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren. Ziel ist, mittelständische Unternehmen in allen Phasen ihres Digitalisierungs- und Innovationsprozesses passgenau zu unterstützen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Die Investitionen sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und den Förderzielen von „Digital Jetzt“ besteht. Die Investitionen müssen demnach mit neuen Funktionen beziehungsweise grundlegenden Verbesserungen („Potenzialhebung“) mit Blick auf die bestehende Ausgangssituation der Digitalisierung im Unternehmen verbunden sein.

Neue Förderprogramme für kleine und mittlere Unternehmen!

Die IB hat drei neue Darlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler und Gründer entwickelt. Die Förderungen sollen Breitbandanschlüsse, Digitalisierungsprozesse sowie Modernisierungsmaßnahmen mit günstigen Zinsen und langfristiger Planungssicherheit unterstützen. Dazu gehört das IB-Digitalisierungsdarlehen, welches KMU sowie Freiberufler mit max. 1,5 Mio. Euro bei der Finanzierung von Wirtschaftsgütern, Personalkosten, Projektausgaben sowie Fremdleistungen unterstützt. Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen können Investitionen für Gebäude sowie Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz von Produktionsanlagen mit bis zu max. 3 Mio. Euro finanziert werden. Das dritte Programm, IB KMU Connect, dient Netzbetreibern zur Finanzierung von Glasfaser-Breitbandnetzen und dazugehöriger Technik.

Förderanreize für Unternehmen in Sachsen-Anhalt!

Die regionale Wirtschaft lässt sich durch einen Investitionszuschuss stärken. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten durch das Programm „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“(GRW) gezielt Anreize. Attraktiv ist das Programm auch im gewerblichen Tourismus. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, schafft neue und sichert vorhandene Arbeitsplätze. Gefördert werden können Investitionen in Sachanlagen und Lohnkosten (bis zu 15 % der festgesetzten Lohnkosten) bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €. Mit Hilfe des Zuschusses können die KMU in neue Wirtschaftstätigkeiten, in die Änderung ihres Produktionsprozesses oder in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten investieren.

neu:

Im Zuge der Corona-Krise wurden die Obergrenzen für Unterstützungen für Unternehmen hochgesetzt. Das bringt auch Vorteile für die GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Unter anderem erhöhen sich die Fördersätze um bis zu 20 Prozent – unabhängig von Vorhabensart und Unternehmensgröße. Investitionen wie etwa die Anschaffung neuer Maschinen oder auch der Aus- bzw. Umbau von Betriebsstätten können unterstützt werden. Ziel ist es, dauerhaft Arbeitsplätze zu sichern sowie neue Arbeitsplätze zu schaffen. Wichtig: Die Regelungen gelten ausschließlich für den Bereich der De-minimis sowie Kleinbeihilfen und sind bis Jahresende befristet.
Unterstützung durch professionelle Beratung
Die Herausforderungen der Corona-Krise bestimmen den Arbeitsalltag in Unternehmen weiterhin erheblich. Spezifische Beratung bietet die Möglichkeit, das eigene Unternehmen zu festigen und weiterzuentwickeln. Mit dem Beratungshilfeprogramm der Investitionsbank Sachsen-Anhalt kann das Wachstum sowie die Innovationsfähigkeit gestärkt werden.

Gefördert mit Mitteln der EU und des Landes Sachsen-Anhalt, können somit bis zu 50 % der Beratungshonorare erstattet werden. Die Maximalsumme der zuwendungsfähigen Honorare ist auf 12.000 Euro (netto) begrenzt. Unternehmen können auf einen gelisteten Berater aus dem Beraterpool zurückgreifen, um die Unternehmensstrategie überprüfen zu lassen und effizienter zu werden.

Kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberufler sollen somit bei elementaren Entscheidungen unterstützt werden. Das betrifft vor allen Dingen Beratungen zur betriebswirtschaftlichen, finanziellen, personellen, technischen und organisatorischen Unternehmensführung sowie Unterstützung bei der Unternehmensstrategie und möglichen Defiziten.

Konjunkturdarlehen für den Mittelstand

Mit dem IB-Konjunkturdarlehen „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Firmen, die von der Corona-Pandemie betroffen sind. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler können ab sofort finanzielle Mittel für Investitionen oder zur Überbrückung bei fehlender Liquidität bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt beantragen.

Weiterbildung BETRIEB

Wer seine Angestellten oder sich weiterbilden möchte, kann über das Programm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent pro Weiterbildung erhalten. Wichtig: Anträge müssen vor der verbindlichen Anmeldung eingereicht werden.

Mezzanine Kapital gegen die Corona-Krise für Start-ups und kleine Mittelständler

Sie haben Ihr Unternehmen vor maximal fünf Jahren gegründet und die Corona-Krise hat Ihnen zugesetzt? Mit dem neuen Mezzaninedarlehen bietet die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt jungen technologie- und wissensbasierten, innovativen Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Clever kombiniert - Förderung und Finanzierung für Gründer

Wer am Anfang einer Gründung steht, hat zwar eine tolle Idee und Vision – aber oft fehlt es an den Finanzen. Das Förderprogramm ego.-START ermöglicht Zuschüsse. Gefördert werden z. B. Studien zur Markteinführung (90 % der förderfähigen Kosten, max. 18.000 €) oder Coachingleistungen (bis zu 90% förderfähiger Beraterkosten, max. 5.400 €). Hier gibt es seit Kurzem auch Erleichterungen bei der Abrechnung durch Pauschalförderung. Wer darüber hinaus Finanzbedarf hat, um in seine Firma zu investieren, Betriebsmittel anzuschaffen oder Aufträge vorzufinanzieren, kann z. B. auf das IB-Gründungsdarlehen „Sachsen-Anhalt IMPULS“ zurückgreifen. Kreditbeträge von bis zu einer halben Mio. Euro sind möglich.

Meistergründungsprämie

Sachsen-Anhalt braucht ein starkes Handwerk! Als Starthilfe zur Übernahme oder Gründung des eigenen Handwerksbetriebs gibt es daher die „Meistergründungsprämie“. Der einmalige Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro kann für Investitionen sowie für Betriebsmittel eingesetzt werden. Dabei beträgt die notwendige Mindestinvestitionssumme 15.000 Euro.
Wichtig: Anträge nimmt sowohl die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) als auch die zuständige Handwerkskammer (HWK) entgegen. Die HWK muss zuvor in einer Stellungnahme die fachliche und persönliche Eignung sowie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Neugründung/Übernahme bestätigen.

Förderprogramm „go-digital“

Das Programm „go-digital“ unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe dabei, die eigene Digitalisierung in nunmehr fünf Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse, Datenkompetenz (NEU) und Digitalisierungsstrategie (NEU)

Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Sie bei der Suche nach individuellen Lösungen für Ihren Online-Handel, die Digitalisierung Ihres Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Auch Geschäftsmodelle im Zusammenhang mit Datenanalyse und der Einsatz künstlicher Intelligenz können in die Konzeption und Umsetzung einbezogen werden.
Die Beratungsunternehmen übernehmen die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.

Kultur- und Kreativwirtschaft

Ob Architektur, Musik oder Werbung - die Kultur- und Kreativwirtschaft ist eine vielfältige Branche. Ihr gehören sowohl freiberuflich arbeitende Künstler und Kulturschaffende als auch Kleinstunternehmerinnen und -unternehmer wie Kunsthändler, Agenten und Galeristen an.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Branche zu steigern, hat die Bundesregierung die Initiative Kultur- und Kreativwirtschaft gestartet. Koordiniert wird die Initiative vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.
Zentrales Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Kultur- und Kreativwirtschaft zu stärken und das Arbeitsplatzpotenzial noch weiter auszuschöpfen. Darüber hinaus sollen die Erwerbschancen innovativer kleiner Kulturbetriebe sowie freischaffender Künstlerinnen und Künstler verbessert werden.

www.kultur-kreativ-wirtschaft.de

EGO.-WISSEN

  • die Förderung und Begleitung für Existenzgründungen im Landkreis Wittenberg werden über das Programm <> mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert
  • ab sofort steht den Gründungswilligen, Existenzgründern, Jungunternehmern wieder die geförderte Existenzgründungsqualifizierung zur Verfügung
  • dabei werden Themen behandelt, wie Unternehmenskonzeption, Gründungsvorbereitung, Kalkulation und Preisgestaltung, Büroorganisation, Rechnungswesen/Buchführung, Steuern, Controlling und Auftragsbearbeitung

Vorgründungskurse dauern 60 Stunden, Nachgründungskurse 200 Stunden.

  • Die Kurse in unserer Region finden jeweils nur in Dessau-Roßlau und Bitterfeld-Wolfen statt.