Elternarbeit

Elternmitwirkung heißt:

  • sich einbringen
  • mitgestalten
  • mitreden

Elternarbeit ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens. Eine engagierte Teilnahme von Eltern an dem schulischen Lebensweg der Kinder trägt dazu bei, Schule im besten Sinn zu verwirklichen. Je besser Sie und Ihre Schule miteinander kooperieren, umso mehr nützt dies allen Kindern. Die Elternvertretung ist ein Mitwirkungsorgan für Eltern an Schulen.

Wie können Eltern sich einbringen?

Schule öffnet und wandelt sich – die Eltern haben das Recht und die Pflicht, diesen Wandel zum Wohle der Kinder und Jugendlichen zu begleiten. Wir möchten Sie ermutigen, an Ihrer Schule mitzuarbeiten bzw. sich einzubringen, z.B. als Klassensprecher/in im Schulelternrat aber auch bei Schulveranstaltungen. Die Schulgremien, wie auch die Fördervereine der Schulen, bieten den Sorgeberechtigten eine Vielzahl von wirkungsvollen Beteiligungs- und Gestaltungsmöglichkeiten. Die rechtlichen Voraussetzungen regelt das Schulgesetz. Es bietet sich die Möglichkeit, Bewährtes zu pflegen und gute Ansätze weiterzuführen, Verbesserungsbedürftiges aufzuzeigen und auf Missstände aufmerksam zu machen. Eltern haben die Chance, Entwicklungen verantwortlich mit zu gestalten und das Schulleben zu bereichern. Sie haben die Möglichkeit, sich für die Zukunft und zum Wohle der Kinder zu engagieren.

Was ist eigentlich die „Elternvertretung“ in der Schule?

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Sorgeberechtigten der Schüler/innen einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beraten mit. Sie stellt neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Schüler/innen übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren
  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben
  • an Beratungen der Schulkonferenzen teilzunehmen und Beschlüsse einzubringen
  • das tägliche Schulleben in seinen vielen Formen mit zu gestalten

Der Schulträger und die Schulleitung unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden. 

Nachzulesen im Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt