Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche

glückliche Kinder spielen mit Seifenblasen

Der Landkreis Wittenberg vergibt Mittel des Aktionsprogramms des Bundes „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ zur Umsetzung von Kinder- und Jugendfreizeiten, Angeboten der Kinder und Jugendhilfe und außerschulischer Jugendarbeit bis vorerst 30.06.2023.

Die Gelder sollen für kurzfristige Maßnahmen und Projekte in den Bereichen Jugendarbeit, Kinder- und Jugenderholung, Freizeiten, erlebnisreiche Ferienangebote sowie für außerschulische gesundheitsfördernde oder kulturelle Aktionen etc. weitergereicht werden.  Nach der langen Zeit der Einschränkung und des Ausfalls von Angeboten, sollen jungen Menschen wieder regionale Möglichkeiten zum sozialen Miteinander unterbreitet werden.

Damit die Mittel möglichst zeitnah und unkompliziert direkt vor Ort bei den Kindern und Jugendlichen des Landkreises ankommen, kann das Antragsformular „2.5. - Antrag auf Förderung von sonstigen Projekten“ in Anlehnung an die geltende Richtlinie genutzt werden.

  • Die beantragten Maßnahmen müssen zusätzlich initiiert werden.
  • Es dürfen keine Maßnahmen finanziert werden, die aus kommunalen Haushalten geplant waren.
  • Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche berücksichtigt werden, die sozial benachteiligt oder/und individuell beeinträchtigt sind.
  • Letztempfänger sind gemäß Bescheid öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe.
  • Zuwendungsart ist die Projektförderung.
  • Zuwendungsfähige Ausgaben werden voll finanziert.

Die Anträge können ab sofort durch freie Träger der Jugendhilfe beim Fachdienst Jugend und Bildung gestellt werden.

Anschrift
Landkreis Wittenberg
Fachdienst Jugend und Bildung
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg

Ansprechpartnerin
Frau Stefanie Victoria Werner – Sachbearbeiterin Fördermittel
Tel.: 03491 806-2228
E-Mail: stefanie-victoria.werner@landkreis-wittenberg.de

In Anlehnung an die am 19.01.2019 veröffentlichte Richtlinie zur Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gemäß §§ 11 bis 14 SGB VIII im Landkreis Wittenberg – Richtlinie Jugendarbeit sind folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Kinder- und Jugendfreizeiten
  • Feriencamps/-programme
  • Außerschulische Jugendbildung
  • Tagesveranstaltungen/Projekte
  • Angebote mit Präventions- und Bildungscharakter (z.B. Medienkompetenz, Suchtprävention, Stärkung sozialer Kompetenzen, gesunde Ernährung, Stärkung psychischer und physischer Gesundheit)

Zielgruppe sind Kinder, Jugendliche und junge Volljährige des Landkreises Wittenberg. Einzureichen ist ein Kurzkonzept der Maßnahme mit Beschreibung der Zielgruppe, dem Durchführungszeitraum und Anzahl der zu erreichenden Teilnehmenden sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan.