Belehrungen für den Umgang mit Lebensmitteln
Bestimmte ansteckende Krankheiten können über Lebensmittel auf andere Menschen übertragen werden. Das Infektionsschutzgesetz sieht daher Regelungen vor, die das Risiko dieses Übertragungsweges minimieren sollen.
Bei uns erhalten Sie die gesetzlich vorgeschriebene mündliche und schriftliche Belehrung für den Umgang mit Lebensmitteln nach dem Infektionsschutzgesetz. Hier erfahren Sie unter anderem, bei welchen Krankheitszeichen Ihnen der Umgang mit Lebensmitteln per Gesetz verboten ist. Außerdem müssen Sie auf der Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklären, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Dokumente in verschiedenen Sprachen (PDF Download):
Ort / Zeitpunkt der Belehrung:
Gesundheitsamt des Landkreises Wittenberg
Breitscheidstraße 4
06886 Lutherstadt Wittenberg
Der Einlass erfolgt frühestens 10 Minuten vor Ihrem Termin. Bitte erscheinen Sie pünktlich. Sollten Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir um Absage.
Mitzubringen:
- Personalausweis (alternativ Schülerausweis oder Pass)
- ausgefülltes Formular „Personendaten“ Online-Formular
- Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft: gültige Arbeitserlaubnis
- Personen mit unzureichenden Deutschkenntnissen: zwingend Dolmetscher (auch Freunde / Bekannte)
- Personen unter 18 Jahren: Begleitung durch Erziehungsberechtigten ODER Vollmacht
Gebühren:
28,20 € (Barzahlung / EC-Karte)
Die Gebührenpflicht entfällt für Personen, die ein Freiwilliges Soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst antreten möchten. Diese erhalten nach Vorlage einer Bescheinigung die Belehrung kostenlos.
Terminvereinbarung:
Die Terminvereinbarung erfolgt online über den folgenden Link.
Wir bieten Belehrungen in den folgenden Sprachen an: deutsch, englisch, spanisch, polnisch, türkisch, rumänisch, russisch, bulgarisch, arabisch und farsi. Wir bitten darum, nur Termine in der entsprechenden Sprache zu buchen.
Wichtige Hinweise:
Zum Zeitpunkt der Belehrung dürfen KEINE Krankheitszeichen wie Husten, Fieber, Schüttelfrost, Geruchs-/Geschmacksverlust, Erbrechen, Durchfall oder Anzeichen akuter Infektionskrankheiten bestehen.
Rechtsgrundlagen:
Infektionsschutzgesetz §43