Impfen im Landkreis Wittenberg
Bitte beachten Sie, dass das Impfzentrum in Wittenberg ab sofort geschlossen ist
Wird mir eine (weitere) Corona-Schutzimpfung empfohlen?
Um Ihnen diese Frage zu beantworten, empfehlen wir Ihnen das Online-Tool "Corona-Impfcheck". Hier erhalten Sie nach wenigen Klicks die aktuelle Impfempfehlung - passend für Ihre persönliche Situation.
Wer kann sich im Impfzentrum impfen lassen?
Entsprechend der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sind zurzeit alle Personen im Alter ab 5 Jahren impfberechtigt.
Erst- und Zweitimpfungen
- Genesene, deren Infektion mit einem PCR-Test bestätigt wurde, benötigen zum Erreichen des vollständigen Impfschutzes nur eine Covid-19-Impfung. Die STIKO empfiehlt, zwischen einer durchgemachten Covid-19-Infektion und darauffolgender Impfung einen Abstand von 3 Monaten einzuhalten. Die Gabe der Impfstoffdosis kann in Einzelfällen frühestens 4 Wochen nach dem Ende der Symptome bzw. nach dem positiven PCR-Test (bei Personen ohne Symptome) erfolgen.
- Einmalig Geimpfte mit nachfolgender COVID-19-Infektion innerhalb von 4 Wochen nach der Impfung sollten sich 3 Monate nach der Infektion ein zweites Mal impfen lassen. Einmalig Geimpfte mit nachfolgender COVID-19-Infektion mehr als 4 Wochen nach der Impfung benötigen keine weitere Impfung.
- Bei Kindern zwischen 5 und 11 Jahren werden Erst- und Folgeimpfungen durch die Kinderarztpraxis Dipl.-Med. Sylke Kunath-Pieper angeboten. Ein Impfangebot durch das Impfzentrum ist nicht mehr möglich. Dipl.-Med. Sylke Kunath-Pieper, Collegienstraße 76, 06886 Lutherstadt Wittenberg (Terminbuchung: 03491-413174)
Erste Auffrischungsimpfung ("Booster-Impfungen")
Auffrischungsimpfungen mit einem BioNTech-(BA4/5)-Impfstoff, welcher an die derzeit vorherrschende Virusvariante angepasst ist, werden allen Personen ab 12 Jahren 6 Monate nach vollständiger Immunisierung empfohlen.
- Personen mit Immunschwäche können die Auffrischungsimpfung ab 3 Monaten nach der letzten Impfung erhalten.
- Für Kinder der Altersgruppe 5 bis 11 Jahre mit Vorerkrankung ist eine Auffrischungsimpfung im Abstand von ≥ 6 Monaten empfohlen.
- Personen, die zwei Impfungen im Rahmen der Grundimmunisierung erhalten haben und eine bestätigte COVID-19-Infektion innerhalb der ersten drei Monate nach der zweiten Impfung durchgemacht haben sollen eine Auffrischung drei Monate nach der Infektion erhalten. Fand die Infektion mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung statt ist keine Auffrischungsimpfung notwendig.
- Personen, die nach erfolgter erster Auffrischungsimpfung eine bestätigte COVID-19-Infektion durchgemacht haben wird in der Regel vorerst keine weitere Impfung empfohlen.
Zweite Auffrischungsimpfungen („Zweite Booster-Impfungen“)
Die zweite Auffrischungsimpfung erfolgt mit einem BioNTech-(BA4/5)-Impfstoff, welcher an die derzeit vorherrschende Virusvariante angepasst ist, und steht folgenden Personengruppen zur Verfügung:
- alle Personen ab 60 Jahren, Personal und BewohnerInnen von medizinischen Pflegeeinrichtungen: frühestens 6 Monate nach der letzten Impfung
- Personen ab 12 Jahren mit Vorerkrankungen (chronische Erkrankungen von Herz-Kreislauf / Atmungsorgane / Leber / Nieren / Darm / Nervensystem, Demenz oder geistige Behinderung, Krebs, Diabetes, starkes Übergewicht): frühestens 6 Monate nach der letzten Impfung
- Personen mit Immunschwäche: frühestens 3 Monate nach der letzten Impfung
Gründe gegen eine COVID-19-Impfung:
Bei folgenden Personen sollte keine Impfung gegen COVID-19 erfolgen:
- Schwangere im ersten Drittel der Schwangerschaft
- Personen mit akuten, behandlungsbedürftigen Erkrankungen
- Personen mit bekannten Allergien gegenüber Inhaltsstoffen des COVID-19-Impfstoffes
Wo kann ich mich impfen lassen?
Bei Ihrem Hausarzt
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Hausarzt
Was ist zum Impftermin mitzubringen?
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Impftermin mit:
- Personalausweis
- Krankenversichertenkarte
- Impfausweis (falls nicht vorhanden wird Ihnen ein neuer ausgestellt)
- Jugendliche unter 18 Jahren: Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten
- Genesene: Genesenenbescheinigung, PCR-Testergebnis oder den Nachweis von spezifischen Antikörpern
Digitaler Impfpass
Der Eintrag durchgeführter Impfungen in eine App wird in Apotheken angeboten. Voraussetzung hierzu ist die Vorlage des Impf- und Personalausweises.