Hintergrund, FAQ, Rechtliches
Rechtliches
- Aktuell gültige Eindämmungsverordnung: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/amtliche-informationen/.
- Aktuell gültige Quarantäne-Allgemeinverfügung: Allgemeinverfügung Nr. 7/2022
Weitere Informationen zum Thema sind auch unter www.coronavirus.sachsen-anhalt.de abrufbar.
Für weitere Fragen
- Bürgertelefon Gesundheitsamt: 03491 806-2504
- per E-Mail:
Fragen zu Veranstaltungen: veranstaltungen@landkreis-wittenberg.de
Fragen zu Reisen: reisen@landkreis-wittenberg.de
Nachricht vom Gesundheitsamt: Datenerhebung mit CISS
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet alle mit Covid-19 infizierten Personen, dem Gesundheitsamt Angaben zu Ihrer Person und dem Krankheitsverlauf zu machen. Um die Erfassung der meldepflichtigen Inhalte zu erleichtern, wurde eine neue Software zur Datenerhebung eingeführt: CISS – Covid IT Solutions for SORMAS.
Sollte bei Ihnen eine Covid-19-Infektion mittels PCR-Test festgestellt worden sein, kann es ab sofort passieren, dass Sie eine SMS oder E-Mail vom Gesundheitsamt erhalten. Der Absender der SMS ist „Landkreis WB“, der Absender der E-Mail „Gesundheitsamt Wittenberg“. Diese Nachrichten sind keine SPAM-Mails oder Hackerangriffe. In der Nachricht befindet sich ein Link, der die Betroffenen zu einem Online-Fragebogen führt. Hier werden unter anderem Daten zur Person, zum Krankheitsverlauf, zu früheren Impfungen und Infektionen und Vorerkrankungen erhoben. Die eingegebenen Daten werden automatisch und datenschutzkonform an die Gesundheitsämter übermittelt.
Mit der Einführung von CISS erhofft sich der Landkreis Wittenberg eine deutliche Erleichterung in der Datenerfassung und Informationsübermittlung und bittet alle betroffenen BürgerInnen um aktive Unterstützung.