Artikel zum Thema "Aktive Eingliederung"

Ideenwettbewerb "Aktive Eingliederung"

Aufruf zur Teilnahme am Wettbewerb zur beruflichen Integration von Personen mit besonderen Vermittlungshemmnissen „Aktive Eingliederung“

Der Landkreis Wittenberg ruft alle interessierten Träger auf, Projektvorschläge zur Verbesserung der Integrationschancen von arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen mit besonderen Vermittlungshemmnissen und daraus resultierendem besonderem Unterstützungsbedarf im Rahmen des Ideenwettbewerbs „Aktive Eingliederung“ einzureichen. Die Grundlage für die Durchführung des Wettbewerbs und Umsetzung entsprechender Projekte ist die Richtlinie „REGIO Aktiv“ (RdErl. des MS vom 06.06.2022, MBI. Nr. 21/2022 LSA S. 211 ff). Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Landes Sachsen-Anhalt.

Anliegen des Wettbewerbs

Obwohl sich die Arbeitsmarktlage im Landkreis Wittenberg weiter positiv entwickelt, können nicht alle Menschen von dieser Entwicklung profitieren. Gleichzeitig besteht die Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften. Besonders benachteiligten Personengruppen soll es mit dieser Richtlinie ermöglicht werden, über längerfristige individuelle lösungsorientierte Integrationsbegleitung bessere Fortschritte zu erzielen und ihre berufliche Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in Ausbildung zu erreichen und zu festigen.

Die Projekte sollen die nachhaltige Entwicklung, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung sowie die Gleichstellung von Männern und Frauen unterstützen und die Besonderheiten hinsichtlich der flächenmäßigen Größe des Landkreises Wittenberg sowie des regionalen Nahverkehrs berücksichtigen.

Zielgruppe

Zielgruppe für die Förderung sind am Arbeitsmarkt benachteiligte Personen mit Wohnsitz in Sachsen-Anhalt, die mit Hilfe der Förderangebote nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch – Arbeitsförderung (SGB III) nicht mehr erreicht werden können und einen besonderen Unterstützungsbedarf bei der Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung haben. Hierzu zählen Langzeitarbeitslose:

  • die länger als zwei Jahre arbeitslos und in der Regel über 35 Jahre alt sind,
  • mit gesundheitlichen oder psychischen Beeinträchtigungen oder Behinderungen oder
  • mit Migrationshintergrund.

Projektinhalte

Die Projekte beinhalten umfassende ganzheitliche Angebote zur Aktivierung, persönlichen Stabilisierung und Qualifizierung sowie nachhaltigen beruflichen Eingliederung. Die Projektelemente (individuelle stärkenorientierte Situations- und Bedarfsanalyse, Erstellen individueller Entwicklungspläne, Entwickeln der Beschäftigungsfähigkeit sowie die Begleitung und Unterstützung bei der beruflichen Integration einschließlich der Nachbetreuung durch Akquise von geeigneten Praktikumsplätzen,-vorzugsweise in Wohnortnähe der Teilnehmenden,- sowie Arbeits- und Ausbildungsplätzen, Durchführung von Praktika und individuelle Integrationsbegleitung) sind mit einem der Zielgruppe angepassten und sinnvollen Methodenmix umzusetzen.

Die individuelle Verweildauer beträgt in der Regel bis zu 18 Monate zuzüglich einer Nachbetreuung von bis zu sechs Monaten.

Die Projekte sollen eine Kapazität von mindestens 15 Teilnehmerplätzen haben. Davon sollen 30 % in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert werden.
Die Projekte müssen ein detailliertes Betreuungs- und Integrationskonzept mit einer festgelegten Mindestzahl von Vermittlungen in den ersten Arbeitsmarkt oder in eine Ausbildung enthalten.

Projektträger

Zur Teilnahme am Wettbewerb sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, aufgerufen, die durch fachliche Qualität und Zuverlässigkeit sowie unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die Eignung für eine sachgerechte und erfolgreiche Projektdurchführung besitzen.

Natürliche Personen ohne Unternehmereigenschaft sind von der Förderung ausgeschlossen.

Das eingesetzte Personal muss fachlich geeignet sein und die in den jeweiligen Förderbereichen beschriebenen Aufgaben in hoher Qualität umsetzen. Voraussetzung ist ein einschlägiger Berufs- oder Studienabschluss. Empfohlen wird eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Bei der Auswahl des Personals sollte zudem auf soziale Kompetenz (z. B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit) geachtet werden.

Umfang und Art der Förderung

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig sind notwendige Personal- und Sachausgaben, die unmittelbar durch das Projekt entstehen und zur Projektdurchführung erforderlich sind.
Zuwendungsfähig sind außerdem direkte Ausgaben, wie

  • Ausgaben für Dienstreisen des Projektpersonals,
  • Ausgaben für Lehrgänge und Leistungen externer Einrichtungen,
  • Ausgaben für Teilnehmende im Projekt und
  • Sachausgaben.

Das Arbeitslosengeld II der Teilnehmenden kann in Form einer Pauschale als öffentliche Kofinanzierung berücksichtigt werden. Die Höhe der Pauschale wird vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgesetzt.
Der Förderzeitraum beträgt maximal 36 Monate mit Verlängerungsoption.

Der Landkreis Wittenberg beabsichtigt, 2 Projekte über einen Förderzeitraum von 3 Jahren im Förderbereich „Aktive Eingliederung“ mit einer Förderung je Projekt in Höhe von 600.000 € aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF) und Landesmitteln durchzuführen.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung der Zuwendungen besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet auf der Basis des Ergebnisses des Verfahrens zur Projektauswahl sowie aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Verfahren zur Einreichung und Auswahl

Die zu fördernden Projekte werden im Rahmen eines zweistufigen wettbewerblichen Verfahrens ausgewählt. Der Wettbewerb bildet die Vorstufe zum Antragsverfahren.
In der ersten Verfahrensstufe haben interessierte Projektträger die Möglichkeit, einen Projektvorschlag einzureichen. Es erfolgt dann die Auswahl der zu fördernden Projekte durch den jeweiligen Regionalen Arbeitskreis (RAK) im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens anhand der Projektauswahlkriterien.
In der zweiten Stufe erfolgt eine inhaltliche Bewertung und Wichtung der eingereichten Projektvorschläge durch den RAK. Bei positiver Entscheidung durch den RAK zu einem Projekt erfolgt die Aufforderung zur Antragsabgabe bei der bewilligenden Stelle.

Die Unterlagen sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Bewertung der Projektvorschläge erfolgt nach einem einheitlichen Bewertungsschema.

Die Projektvorschläge sind bis zum 19.08.2022, 12.00 Uhr beim

Landkreis Wittenberg
Fachdienst Raumordnung, Regionalentwicklung
Arbeitsmarktförderung
Breitscheidstraße 3
06886 Lutherstadt Wittenberg

einzureichen.

Für Fragen und allgemeine Informationen zum Wettbewerb stehen Ihnen

Frau Regine Hübscher, Geschäftsstelle des Regionalen Arbeitskreises Landkreis Wittenberg Tel.: 03491/479/674 Mail: geschaeftsstelle.rak@landkreis-wittenberg.de und

Frau Doreen Busse, Projektassistenz der Geschäftsstelle RAK, Landkreis Wittenberg Tel.: 03491/479751 Mail: geschaeftsstelle.rak@landkreis-wittenberg.de

zur Verfügung.

Der Projektvorschlag ist in doppelter Ausfertigung unter Verwendung der vorgegebenen Formulare in einem verschlossenen Briefumschlag mit Hinweis auf den Wettbewerb „Aktive Eingliederung“ einzureichen. Später eingehende Projektvorschläge beziehungsweise Nachreichungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Projektträger werden umgehend benachrichtigt und ggf. zur formgerechten Antragsstellung bei dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Nebenstelle Dessau, Kühnauer Straße 161, 06846 Dessau-Roßlau aufgefordert.
Mit der Umsetzung der Projekte ist voraussichtlich ab dem 01.10.2022 zu rechnen.

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher, weiblicher und diverser Form.

Die Formulare für die Einreichung von Projektvorschlägen sowie die Bewertungskritierien finden Sie auf der Homepage des Landkreises Wittenberg.