Waldbrandwarnstufe
Bedeutung der Warnstufen:

1 = Waldbrandgefahr

2 = erhöhte Waldbrandgefahr

3 = hohe Waldbrandgefahr

4 = höchste Waldbrandgefahr; das Betreten der Wälder außerhalb von Wegen ist verboten


Auszug aus der Waldbrandschutzverordnung (WaldbrV) des Landes Sachsen-Anhalt

§ 2 Waldbrandgefahrenklassen

Die Wälder aller Eigentumsarten werden für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt einer Waldbrandgefahrenklasse zugeordnet (Anlage). Dabei bedeuten:
1. Waldbrandgefahrenklasse A:allgemein sehr hohe Waldbrandgefährdung und Gefahr von Großbränden,
2. Waldbrandgefahrenklasse B:allgemein mittlere Waldbrandgefährdung,
3. Waldbrandgefahrenklasse C:allgemein geringe Waldbrandgefährdung.

Entsprechend der Anlage 1 wird der Landkreis Wittenberg zur Waldbrandgefahrenklasse A zugeordnet.

§ 3 Waldbrandwarnstufen
(1) Zur Bezeichnung der bestehenden Waldbrandgefährdung und als Grundlage für die Einleitung entsprechender Waldbrandschutzmaßnahmen legen die Kreiswaldbrandschutzbeauftragten in der Zeit zwischen dem 15. Februar und dem 31. Oktober jeden Jahres einheitlich für die Wälder des jeweiligen Landkreises oder der kreisfreien Stadt Waldbrandwarnstufen wie folgt fest:

Waldbrandwarnstufen

1. bei Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe I
2. bei erhöhter Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe II
3. bei hoher Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe III
4. bei höchster Waldbrandgefahr Waldbrandwarnstufe IV


weitere Informationen finden Sie hier:

Landesseite mit den Waldbrandwarnstufen in Sachsen-Anhalt
Waldbrandgefahrenindex des deutschen Wetterdienstes
Wikipedia zu Waldbrandwarnstufen

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