Aktuelles - FD 32
 

25.11.2009 (08:42 Uhr)
Verpflichtungserklärung bei Einladung eines ausländischen, visumspflichtigen Gastes

Die Ausländerbehörde des Landkreis Wittenberg informiert, dass ab sofort neue Regelungen bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, erforderlich als offizieller Nachweis für bestehende finanzielle Leistungsfähigkeit bei Einladung eines ausländischen, visumspflichtigen Gastes, gelten. 
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Verpflichtungserklärung bei Einladung eines ausländischen, visumspflichtigen Gastes
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