Informationen zur personenbezogenen Leistungsgebühr

18.06.2010 (12:29 Uhr)
Informationen zur personenbezogenen Leistungsgebühr

Wer einen Antrag auf Ermäßigung gestellt und noch keinen Änderungsbescheid erhalten hat, sollte zum Fälligkeitstermin 01. Juli 2010 den Gesamtbetrag einzahlen. Der zu viel gezahlte Betrag wird mit dem Änderungsbescheid erstattet. (für die Erstattung ist die Bankverbindung erforderlich).

Beim Antrag einer Ermäßigung der personenbezogenen Leistungsgebühr wegen häufiger Ortsabwesenheit sollte darauf geachtet werden, dass aktuelle Nachweise der Abwesenheit für das laufende Kalenderjahr 2010 (Studienbescheinigung, Bestätigung des Arbeitgebers, Nachweis über Mieteinzahlungen bei Nebenwohnungen, etc.) eingereicht 





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