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Die Ausländerbehörde des Landkreis Wittenberg informiert, dass ab sofort neue Regelungen bei der Abgabe einer Verpflichtungserklärung, erforderlich als offizieller Nachweis für bestehende finanzielle Leistungsfähigkeit bei Einladung eines ausländischen, visumspflichtigen Gastes, gelten.
Informationen über erfolgte Änderungen erhalten Sie durch die Ausländerbehörde des Landkreises Wittenberg, beziehungsweise können Sie dem nachfolgenden Merkblatt „Voraussetzungen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung“ entnommen werden.
Das Merkblatt finden Sie, zusammen mit dem „Antrag auf Abgabe einer Verpflichtungserklärung“, in der Anlage vor.
Anlage:
http://www.landkreis-wittenberg.de erstellt am 25.11.2009 (08:42 Uhr)
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